H&M Inkasso (minderjährig)?
Ich habe vor 2 Tagen einen Brief von dem HIT (Hanseatischen Inkasso-Treuhand Unternehmen) erhalten, in welchem sie meine Bank nach Auskunft über Adressangabe meines Kontos gebeten haben.
Da ich aber minderjährig bin (17 Jahre) wurde dieser Brief von meiner Bank an meine gesetzlichen Vertreter weitergeleitet. (da die Bank bei Minderjährigen keine Adressangabe machen darf)
Offensichtlich habe ich vor knapp 3 Monaten einen Kauf bei H&M mittels meiner EC-Karte getätigt, ohne das mein Konto ausreichend gedeckt war. Ich habe von all dem aber gar keinen Wind bekommen, da ich angenommen hatte, die Abbuchung geht mit meinem Kauf einher, somit bin ich davon ausgegangen, dass bei Akzeptanz meiner EC-Karte die Abbuchung erfolgt ist und es sich damit hat. Nun wie sich herausstellte war das nicht der Fall und ein Blick auf meine alten Kontoauszüge, welche ich normalerweise nicht sonderlich zu inspizieren pflege, offenbarte mir 2 Rücklastschriften in den vergangenen 3 Monaten.
Ich werde mich morgen bei der HIT melden und Adressangabe zu meinem Konto machen. Im Anschluss ist ja ein weiterer Brief der HIT zu erwarten, der die Hauptforderung + die gesamten entstandenen Kosten auflistet. Da ich mich bereits schlau gemacht habe und mich darauf einstelle, dass mir eine beträchtliche Geldforderung blüht, möchte ich folgende Rechtslage klären;
Meine gesetzlichen Vertreter haben sich wohl bemerkt nicht mit dem Kauf als einverstanden erklärt, welches ja laut des Taschendgeld-Paragraphen Grundvoraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem minderjährigen Käufer ist. Außerdem besagt dieser, dass ich mich als Minderjähriger nicht Verschulden darf
Nun die Frage, ist die obige Tatsache problematisch für das Inkasso - Unternhemen?
Mein Kauf ist etwa 3 Monater her und ich habe die erworbene Hose noch immer im Original-Zustand mitsamt Etikett und Kassenbon, falls das irgendwie hilfreich für einen möglichen Kompromiss ist. Außerdem eine kleine Nebeninfo; Ich war zum Kaufzeitpunkt 16 Jahre alt und bin gewillt die Hauptforderung inkl. Mahn- & Rücklastschriftgebühren und Zinsen zu bezahlen, falls notwendig.
Ich bitte um Hilfe und Danke im Voraus!
5 Antworten
Der Kaufvertrag könnte durchaus unwirksam sein. Grundsätzlich bedarf ein 16- Jähriger für das Abschließen von Rechtsgeschäften die Zustimmung seiner Eltern, da er beschränkt geschäftsfähig ist. Diese liegt hier nicht vor. Was den §110 BGB angeht, der die Einwilligung der Eltern praktisch fingiert, sehe ich ein Problem. Der Taschengeldparagraph enthält die Formulierung „wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln BEWIRKT...“ Das bedeutet, die Leistung muss bereits bei Vertragsschluss erbracht werden. Diese Formulierung führt daher grundsätzlich dazu, dass etwa Geschäfte mit Ratenzahlungen nicht über §110 BGB wirksam werden können. Im vorliegenden Fall war das Konto nicht ausreichend gedeckt, sodass die Zahlung noch nicht getätigt wurde, die Leistung ist also nicht bewirkt worden. Das dürfte die Anwendbarkeit des §110 BGB ausschließen. Der Vertrag ist damit weiterhin schwebend unwirksam und mit der eintretenden Ablehnung der Eltern unwirksam.
Die kto Daten inkl des verwendungszweck stehen auf dem Rucklastschriftbeleg Deiner Bank. Diese Summe plus 10 € pauschal überweist Du ! Verwendungszweck " nur HF plus 10 € Verzug" und die Vorgangs bzw rchnsnummer.
Warte auf den nächsten Brief der Inkassobude und lass die Eltern bzw Elternteil das Geschäft schriftlich widerrufen. Die Zahlung der obigen Summe wurde aus Kulanz getätigt.
Inkassokosten sind nicht erstattunfsfahig. Du bist mindetjahrig.Ausser dem arbeitet Eurotreuhand lt HP umsonst für den Auftraggeber. Es kann also kein Verzugsschaden eingefordert werden ;)
Poste nochmal und ich formuliere dann einen Brief.
Krass :o :D Zwar erscheint mir dein Schreibstil hier etwas übergeordnet, aber dennoch werde ich versuchen, bestmöglichst deine Fragen zu beantworten. Leider geht aus deiner Frage nicht herraus, in welchem Wert die von dir gekauften Waren waren. Denn, auch wenn es das Taschengeld-Paragraph gibt, so bist du dennoch in der Lage, dir für ein bestimmtes Budget auch ohne elterliches Einverständnis Waren zu kaufen, ohne das der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist. Alles in einem werden deine gesetzlichen Vertreter nach dieser Zeit nicht mehr viel machen können. Sprich, du müsstest auf die Vorderungen (HAUPT!! Forderungen) des Inkasso-Unternehmen eingehen.
Denn, auch wenn es das Taschengeld-Paragraph gibt, so bist du dennoch in der Lage, dir für ein bestimmtes Budget auch ohne elterliches Einverständnis Waren zu kaufen, ohne das der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist.
Nein, das gibt es nicht. Das ist genau der Teil, den der OP mit "nicht überschluden" anspricht und oft missverstanden wird
Die Hose hat 21,14€ gekostet, habe nichts über das konkrete Budget finden können, war mir deshalb unsicher ob Angabe etwas bringt.
Überweise bitte direkt an den Gläubiger (Also mit den Daten der Lastschrift) folgende Dinge:
- Hauptforderung
- Rücklastschrift-Gebühren (maximal 5€).
Fertig. Mehr musst du aktuell nicht bezahlen.
Die weiteren Inkassogebühren ohnehin nicht. Da dürfte Ingenico/CCS eine Rolle spielen. Das ist aber Konzerninkasso. Das heißt, dass die zusammengehören und deswegen dürfen keine Gebühren anfallen. Adressauskunft hat deine Bank ja auch nichts in Rechnung gestellt.
Sollte sich das Inkasso melden, können deine Eltern ja kurz schreiben (wirklich kurz), dass das längst bezahlt ist und sie dem ganzen Gebührenunfug widersprechen.
Solltest du 18 werden irgendwann mal, musst du dich dann selbst drum kümmern ;-)
Ansonsten sind aber nur Briefe von einem Gericht wichtig.
Du bist Minderjährig, der Kaufvertrag ist nichtig, daran gibt es nichts zu rütteln.
Deine Eltern müssen nun eine Erklärung schreiben und dann bist du fein raus...was aber nicht bedeutet, das dann deine Eltern nicht zahlen müssen
Beschränkt Geschäftsfähig, ist schon länger so, einfach mal Googeln
Ersteres ist mir wohl bekannt. Dennoch, sofern der Wert dieser Ware den Taschengeldparagrahphen einer 16-Jährigen nicht überschreitet, ist dieser Kaufvertrtag rechtens zustande gekommen.
Es gibt keinen Wert im "Taschengeldparagraphen". Insofern kann da auch nichts überschritten werden.
Seit wann sind Minderjährige bitte geschäftsunfähig?