Guten Abend,

es stellt sich mir die Frage, ob ich eine erhaltene Bonuszahlung aufgrund von Kündigung zurückzahlen muss. Folgendes Szenario liegt zugrunde:

Arbeitnehmer AN erhält von Arbeitgeber AG im Zuge der Gehaltszahlung für September 2019 eine Bonuszahlung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts. Eine schriftliche Erklärung/Begründung für diese liegt nicht vor. Es erfolgte lediglich eine mündliche Begründung durch AG an AN, welche grob sinngemäß lautete „Schmerzensgeld für das unangenehme aktuelle Projekt mit den zusammenhängenden Unannehmlichkeiten“. Die Gehaltsabrechnung für September wies lediglich die Beschreibung „Bonus“ beim entsprechenden Posten auf. AN möchte nun das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen und zum 31.12.19 ausscheiden. Der Arbeitsvertrag weist keine Rückzahlungsklausel auf.

Kann AN davon ausgehen, im Falle einer Rückzahlungsforderung durch AG nicht zurückzahlen zu müssen? Oder muss AN zurückzahlen?

Vielen herzlichen Dank!