Informiert die Familienkasse meine Eltern über Abzweigungsantrag?

Hallo liebe Community,

Vor zwei Jahren bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, arbeite seitdem nebenher und beziehe Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt voneinander leben. Bisher hat mir das Geld auch gereicht, da ich nicht wirklich viel brauche und mir alles weitere erarbeiten kann. In diesem Monat beginne ich jedoch ein Studium, welches natürlich mit Kosten, wie z.B. den Semestergebühren und Lernmitteln verbunden ist. Hinzu kommt, dass ich aufgrund mangelnder Zeit nun nicht mehr als 450€ nebenher erwirtschaften kann. Das Kindergeld hat meine Mutter mir bisher nicht ausgezahlt, was ich ihr bisher auch nicht verübelt habe, da sie bis vor zwei Jahren ja auch in jeder Hinsicht für mich gesorgt hat und ich, wie schon erwähnt, arbeiten ging. Jetzt wird die Luft für mich jedoch dünner und ich musste sie nach dem monatlichen Zuschuss, der mir ja eigentlich auch zugute kommen sollte, fragen. Leider ist sie nicht bereit mir das Geld zu geben und mir ist nicht gerade danach sie darauf zu verklagen. Man kann jedoch einen Abzweigungsantrag stellen, sofern der kindergeldberechtigte Elternteil kein Unterhalt zahlt. Meine Frage ist aber, ob die Familienkasse meine Mutter über diesen Antrag informieren wird. Klar, sie werden die Zahlung an sie nicht wortlos einstellen, aber wird sie Kopien meines Antrages und meiner Schilderung des Falles bekommen? Oder fällt dies unter das Briefgeheimnis?

Vielleicht habt ihr ja schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Ich danke euch!

Geld, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Familienkasse, Kindergeld, Sozialhilfe, Universität, abzweigungsantrag
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