Post vom Gerichtsvollzieher ohne ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbesheid zu erhalten. Ist das rechtens?
Hallo, ich habe heute eine Mail vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo ich aufgefordert werde, eine Forderung zu begleichenerhalten. Ich habe bei diesem Gerichtsvollzieher vor ca. über 2 Jahre eine EV unterschrieben. Und mich mit Ihm über Mail in Verbindung gesetzt. Kann es sein, dass es eine neue Anfrage ist, ob ich jetzt zahlen kann? Das AZ stimmt aber nicht überein, obwohl es der gleiche Gläubiger ist. Ich muss auch da zu sagen, dass ich gehheiratet habe, einen neuen Nachnamen habe und umgezogen bin. Aber wenn mich ein neuer Vollstreckungsbescheid nicht erreicht, darf, darf doch eigentlich kein Gerichtsvollzieher auf mich angesetzt werden oder? Der Bescheid muss doch erst bei mir ankommen oder?