Nebentätigkeit bei Vollzeitjob?
Hallo , Wie hoch kann die Stundenanzahl meiner Nebentätigkeit seien, wenn ich schon Vollzeit mit 167 Stunden arbeite , damit nicht so viel versteuert wird von der Nebentätigkeit
5 Antworten
Bei Deiner Stundenzahl wirst Du sehr wahrscheinlich sowieso nur einen Minijob (450 €) ausüben können und von diesem brauchst Du keine Steuern zahlen.
Wenn im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag steht, dass Du Deinem AG eine Nebentätigkeit melden musst, dann tu das.
Verbieten kann er Dir diese nur, wenn Du bei der Konkurrenz arbeiten willst und die Arbeitszeitgesetze mißachtet werden.
Du darst mit beiden Jobs nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten, im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten darf der Wochendurchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen und auch die Ruhezeit von mind. 11 Stunden muss eingehalten werden.
...damit nicht so viel versteuert wird von der Nebentätigkeit.
Liebe Haki1998,
dies hängt nicht von deiner Stundenzahl ab, sondern ob der Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet:
Falls ja, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung mit angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Falls nein, dann rechnet dein Lohnbüro dich mit der Looser-Steuerklasse 6 individuell ab, will heißen: ab dem ersten Euro Hinzuverdienst werden dir Lohnsteuer einbehalten und dies nicht zu knapp... :-((
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter "Steuerrecht" bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Gruß siola55
du kannst einen 450 €-Job annehmen, das muss nicht versteuert werden
Bei einer Aushilfe darf der Verdienst demzufolge eine Grenze von durchschnittlich 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Er kann problemlos auch einmal über diesem Betrag liegen, solange eine Höchstgrenze von 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Bereits seit 2003 spielen die wöchentlichen Arbeitsstunden jedoch keine Rolle mehr.
Infos entnommen aus:
Er kann problemlos auch einmal über diesem Betrag liegen, solange eine Höchstgrenze von 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten wird...
Stimmt so leider nicht! Der Verdienst kann bis zu 3 mal in einem 12-Monats-Zeitraum überschritten werden wenn dies gelegentlich und nicht vorhersehbar war:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
"Bereits seit 2003 spielen die wöchentlichen Arbeitsstunden jedoch keine Rolle mehr."
Alle Jobs zusammen dürfen nur 48 Wochenstunden betragen. zudem darf nicht unter Mindestlohn bezahlt werden. Das macht bei einem 450 € Job also höchstens 49 Stunden im Monat.
Wenn du nicht willst, das der zweite Job versteuert wird, dann bleibt nur ein Job auf Minijobbasis(450 €). Denn darüber würde auf Steuerklasse 6 versteuert.
Beide Jobs zusammen dürfen nicht über 48 Stunden die Woche kommen. Wenn dein Hauptjob schon 167 Stunden hat, so sind das schon über 40 Stunden/Woche. Da bleibt nicht mehr viel Luft für einen Nebenjob.
Denn darüber würde auf Steuerklasse 6 versteuert...
Auch darunter wird mit Lohnst.klasse 6 besteuert, falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer nicht entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
...und von diesem brauchst Du keine Steuern zahlen.
Irrtum - liebes hexle2,
dies kommt immer noch drauf an, ob der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet - falls nein, dann muß der ganze Minijoblohn in der Ek-Steuererklärung mit angegeben werden :-((
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html