Wer bezahlt Hotel wenn der Buchende weg ist?

Hallo, folgende Frage: In einem Hotel bucht ein Hauptgast ein Zimmer für sich selbst und einen weiteren Gast, der jedoch nicht namentlich in der Buchung erwähnt wird. Beim Check-In gibt der Hauptgast seine Kreditkarte an, das Zimmer soll jedoch erst beim Auschecken bezahlt werden. 

Nun geht der Hauptgast aus irgendwelchen Gründen schon vorher und kommt auch nicht wieder.

Wer bezahlt dann wenn der Hauptgast nicht mehr da ist?

Ist der Nebengast dazu verpflichtet, dann beim Auschecken das zu Geld bezahlen obwohl er gar nicht der Buchende bzw. der Hauptgast ist?

Oder muss das Hotel die Kreditkarte belasten bzw. eine Rechnung an den Hauptgast senden?

Ich weiß, dass diese Situation eher ungewöhnlich oder selten ist. Ich hatte jedoch neulich die Situation, und das Hotel hat behauptet, sie können zwar die Kreditkarte des Hauptgastes einsehen, aber um sie belasten zu können, müsste sie erneut vorlegen. Das ergibt ja keinen Sinn, wozu gibt man dann überhaupt die Kreditkarte beim Check-In an wenn das Hotel sie angeblich im Notfall nicht belasten kann? Ich „musste“ dann das Hotelzimmer bezahlen, obwohl ich gar nicht der Hauptgast war und auch gar nicht die Buchung vorgenommen habe. Am Ende blieb ich dann auf den Kosten sitzen. Der Hauptgast war kein Freund o.Ä. der mir das Geld einfach zurückgegeben hätte. Für das nächste Mal würde ich gerne wissen, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Oder ich schleiche mich einfach aus dem Hotel und sie können dann selber zusehen, wie sie an das Geld kommen. Das werde ich vermutlich tun, weil ich ja nichts mit der Buchung zu tun habe.

Allerdings muss es hier ja eine klare juristische Situation geben, oder?

Vielen Dank

Kreditkarte, Hotel, Bezahlung, Recht, Vertrag, hotelbuchung, Jura, Rezeption, Reisen und Urlaub
Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

Hallo,

Ich habe seit längerem Zeitschriften vom PVZ Verlag bekommen, und auch einige Rechnungen. Ich habe den Verlag mal angeschrieben, dass ich einen Nachweis über den Abschluss des Abos haben möchte, darauf kam ein, nicht besonders aussagekräftiger Brief, in dem Stand dass ich im Internet irgendwo ein Häkchen bei AGBs gesetzt habe, und daher das Abo kommt. Ich habe dann auch schon eine Kündigung hingeschickt, diese wurde einfach nicht bearbeitet und ignoriert. Jetzt kam der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Einen Betrag soll ich zahlen, der mehr entspricht als das, wovon ich monatlich lebe. Als Schülerin ohne richtiges Einkommen ist so eine Summe der Wahnsinn. Ich habe sowohl dem Inkasso-Unternehmen als auch noch einmal dem PVZ Verlag geschrieben. Von PVZ einfach keine Antwort, das Inkasso-Unternehmen bot mir an, die Summe zu halbieren damit die Sache abgeschlossen wäre. Jedoch ist selbst die Hälfte davon viel zu viel für mich. Ich kämpfe bereits damit, mit meinem Geld auszukommen. Und solch, für mich, große Summen zu zahlen, für etwas, das ich mich nichteinmal erinnern könnte, jemals abgeschlossen zu haben, ist im Moment quasi unmöglich. Ich habe mal gelesen, dass solche Verträge, die durch AGBs akzeptieren abgeschlossen werden, gar nicht gültig sind, und immer alle Kosten deutlich ersichtbar sein müssen bevor man was abschließt, stimmt das? Laut PVZ habe ich ja durch irgendwelche AGBs das Abo abgeschlossen. Ich würde nur niemals auf die Idee kommen, einen Vertrag abzuschließen über eine Zeitschrift die mich nicht einmal interessiert und die ich mir nicht leisten könnte. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und habe Angst vor einem Schufa-Eintrag oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als das zu zahlen. Ist dieser Vertrag wirklich gültig?

Danke schonmal für Antworten!

Finanzen, Geld, Zeitschrift, Recht, Vertrag, AGB, Inkasso, Mahnung, Verlag, Abonnement
1&1 DSL Auftrag verzögert sich, Grund?

Ich habe am 27ten Januar eine DSL Bestellung aufgegeben und erst hieß es das ich demnächst meinen Schaltungstermin bestätigt bekomme, aber es passierte nichts. Stattdessen habe ich nur Emails erhalten, worin steht "Die technische Prüfung ergab, dass an Ihrem Standort Leitungsmangel besteht.

Ursachen hierfür können sein:

Der Vorbesitzer/Vormieter belegt die Leitung des Hauses/der Wohnung.

Leitungen konnten nicht schnell genug ausgebaut werden, um die hohe Nachfrage zu decken.

Die zur Verfügung stehenden Leitungskapazitäten sind aufgebraucht oder wi eder belegt.

Grund Nr. 1 kann es nicht sein. Laut 1&1 blockiert der Vorbesitzer nicht mehr meine Leitung (was Letztes Jahr der Fall war und ich keinen DSL nutzen konnte). Er wurde von 1&1 aus gekündigt und die Leitung ist frei, denn die Kollegen haben unter dem Namen und Kundennummer des Vorbesitzer reingeschaut und er hat 0 was damit zu tun. Erst hieß ist, der Vorbesitzer muss kündigen damit die Leitung freigegeben wird, er wird gekündigt und steht nicht mehr unter Vertrag aber trotzdem treten andere Probleme auf! Jetzt heißt es, leitungsmangel oder sonst was. Wie geht das bitte? Kann doch nicht sein das ich hier ohne DSL rumhocke, habe mir 60 GB Datenvolumen ausgesucht damit ich wenigstens so ins Internet kann, aber statt 4g und 5g steht bei mir in den 30 Tagen des Monats vllt mehr als 15 Tage nur E! Sobald ich die Wohnung verlasse und etwas von meinem Grundstück entfernt bin, habe ich Mobile Daten. Habe sogar versucht eine Entschädigung dafür zu bekommen, warum sollte ich die volle Rechnung bezahlen wenn nicht mal 100% Leistung besteht? Stattdessen hat man mir gesagt "Dies ist kein Grund, dass sie eine Gutschrift, Guthaben oder Entschädigung bekommen, nur weil Sie in Ihrer Wohnung nicht ins Internet kommen". Leute? Soll ich dann ab jetzt draußen schlafen oder draußen meine Tage verbringen nur damit ich Netz habe oder ins Internet komme??? Wie kann das kein Grund für eine Entschädigung oder sonstiges sein?

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Wann muss man die zusätzlich anfallenden Kosten der Fahrschule vollständig übernehmen?

Hallo,

ich bin mitten in einer Auseinandersetzung mit meiner Fahrschule. Ich sollte an einem Montag eine Theorieprüfung beim TÜV abschließen, wurde aber am Sonntag krank und lag mit Fieber und Kopfschmerzen im Bett. Deshalb sagte ich am Sonntag ab. Am nächsten Tag schrieb mir meine Fahrschule um 16 Uhr, dass ich ein Attest vorlegen müsste, weil ich sonst die vollständigen Gebühren zahlen muss. Mein Arzt hatte dort aber schon zu, also kann ich keines erlangen.

Ich kann diese ganze Situation nicht nachvollziehen. Die Fahrschule hat mir im vornehinein nicht mitgeteilt, dass ich bei einem Krankheitsfall überhaupt ein Attest vorlegen muss. Das einzige, dass sie erwähnten, war dass man spätestens 10 Tage vorher absagen kann, was im Krankheitsfall logischerweise nicht geht.

Ich kann verstehen, dass ich jetzt die Gebühren für den TÜV, die sich auf rund 20€ behäufen, übernehmen muss. Aber bin ich dazu verpflichtet, 150€ an meine Fahrschule zu zahlen, die nichts weiter gemacht hat, als mich beim TÜV einzuschreiben und mich nicht einmal rechtzeitig informiert hat?

Weiß jemand, ob es rechtlich festgehalten ist, dass Privatunternehmen ein Individuum über mögliche zusätzliche Kostenfaktoren aufklären müssen? Vor allem bei Fahrschulen? Die legen den Beitrag ja sowieso für die theoretische Prüfung individuell fest.

Danke in Voraus:)

Recht, Führerschein, Kosten, Vertrag, Jura
Gibt es eine Widerrufsfrist bei RegusMitgliedschaft?

Hallo Community! :)

Wir haben vor 5 Tagen mit einem www.regus.de Mitarbeiter telefoniert und haben uns für eine Büromitgliedschaft interessiert.

Während des Telefonats hat uns die Dame sofort eine 6-monatige-Offerte geschickt und wir haben dies ausgefüllt und bezahlt. Während der gesamten Prozedur waren wir noch am Telefon. Nun wollten wir von diesem Service Gebrauch machen, jedoch teilten uns die Mitarbeitern dort mit, dass wir die Büros nur von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 benutzen dürfen. Genau das war jedoch nicht das Ziel von uns, sondern wir sind eher an den Abendstunden und Wochenenden interessiert. Dieses Thema wurde am Telefon absolut nicht besprochen. Ich fragte lediglich kann ich da immer rein, dazu bekam ich die Antwort: Ja, aber immer davor reservieren.

Nun ist unsere Frage, haben wir für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht? Ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung/Meinung helfen. Herzlichen Dank

Nachtrag 20.01.2022: Das Angebot haben wir per Telefon erhalten und haben dies anschließend per E-Mail bekommen. Bei der E-Mail war ein Link. Durch den Link öffnete sich die Webseite von Regus und da konnte man seinen eigene Angaben inkl. Zahlungsdaten ausfüllen. Schlussendlich musste man dann digital den Kauf bestätigen, in dem man einfach nur den Vor- und Nachname per Tastatur eingetippt hat. Danach wurde schon das Geld von der Kreditkarte abgezogen. Bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wo, ist keine Widerrufsbelehrung, bzw. eine Widerrufsmöglichkeit erklärt.

Recht, Vertrag

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