Vereinsbeitritt widerrufen?
Hallo, ich bin in einer Lohnsteuerhilfeverein beigetreten. Ich habe meine Lohnsteuer Erklärung immer selbst gemacht aber da ich meine Tochter im Ausland für ihr Studium unterstützt habe (studiengebühr). Bin ich zum Steuerverein gegangen. Nun habe ich aber festgestellt dass Studium Gebühren mit Kindergeld abgegolten werden und ich das nicht absetzen kann .
Meine Frage ist nun: Gibt es ein Widerrufsrecht bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuer Hilfe Verein? Ich habe Vertrag unterschrieben aber noch nichts überwiesen.
Danke im voraus
2 Antworten
Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn dies in der Satzung oder in den dir zum Beitritt vorgelegten Unterlagen explizit festgelegt bzw. vereinbart wurde. Aus dem BGB lässt sich dies deswegen nicht herleiten, weil der Verein kein Unternehmer im Sinne des § 312c ff ist. Im Regelfall bleibt dir hier also nur die reguläre fristgemäße Kündigung gemäß Satzung.
Nein - weil der Verein kein Unternehmer ist im Sinne des entsprechenden Gesetzes. Nur wenn das in der Satzung so vorgesehen wäre, bestünde eine Möglichkeit diesbezüglich, wovon aber nicht auszugehen sein dürfte.
Was sagen denn die AGB - bzw. "wie wurde der Vertrag abgeschlossen? Online?
Ich habe beim Steuerberater unterschrieben, habe aber keine Unterlagen
habe beim Steuerberater unterschrieben
Damit ist ein Widerrufsrecht ehedem ausgeschlossen.
Ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 gilt also nicht?