Inkassoforderung aus Vertrag der Eltern?
Guten Abend,
es geht um einen Bus-Ticket (Abo) aus dem Jahr 2016.
2016 hatte meine Mutter für mich ein Abo bei unserem Verkehrsbetrieb abgeschlossen, da ich noch minderjährig war. 16 Jahre war ich zu dem Zeitpunkt alt.
Meine Mutter hatte das Ticket allerdings nicht bezahlt und ein Inkassobüro hatte versucht sich das Geld von meiner Mutter zurückzuholen.
Sie hat darauf nicht reagiert und nun schreibt das Inkassobüro mich direkt an.
Das IB hat seitdem bereits mehrfach gewechselt und nun droht man mir mit einem Mahnverfahren.
Es ist doch richtig, dass mich keine Schuld trifft und sich das IB eigentlich weiterhin an meine Mutter wenden müsste oder?
MfG TheIrelia
4 Antworten
Mal davon abgesehen das die Forderung bereits verjährt ist, muss immer noch derjenige die Musik bezahlen der sie bestellt hat.
Es ist doch richtig, dass mich keine Schuld trifft und sich das IB eigentlich weiterhin an meine Mutter wenden müsste oder?
NIcht unbedingt.
Man kann es so werten, daß die Mutter die Vertragspartnerin für das Abo war. Es kann aber auch sein, daß sie das Abo nur in gesetzlicher Vertretung für Dich abgeschlossen hat. In dem Fall wärst Du Schuldner/in.
Es kommt m.M.n. darauf an, was genau, bzw. welcher Name genau in den Vertragsunterlagen steht.
Du solltest Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.
nun droht man mir mit einem Mahnverfahren.
Forderungen aus den Jahren 2016 ( Ende 2019 ) / 2017 ( Ende 2020 ) / 2018 ( Ende 2021 ) sind jeweils verjährt.
Solltest Du also wider Erwarten einen Mahnbescheid zugestellt bekommen - zum Einen bist Du nicht Schuldner, das der Vertragspartner - uabhängig von der zwischenzeitlich eingetretenen volljährig Deine Mutter ist und bleibt. Zum anderen ist Verjährung eingetreten.
Allerdings musst Du dann auch innerhalb der vorgegebenen 14-tägigen Frist Widerspruch erheben.
Die Forderung ist nach 3 Jahren verjährt, das heisst du musst nichts mehr bezahlen bzw. deine Mutter
Du musst lediglich dem Inlassounternehmen schreiben, das die Forderung verjährt ist.
Machst du das,nicht dann kann die Forderung nich gemahnt werden und gerichtlich geltend gemacht werden.
Für mich klang es eher wie ein Abo, dass nur 2016 abgeschlossen wurde, und dass dann zu einem späteren Zeitpunkt irgendwann nicht mehr weiter bezahlt aber auch nicht gekündigt wurde