Kündigungsverzicht rechtswirksam?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Bitte mal den genauen Wortlaut, wie er im Vertrag steht, oder ein Bild von der Klausel einstellen.

Aber bei Vertragsabschluß 20.7.2020 düfte der Kündigungsverzicht, selbst wenn erstmals zum 30.9.2024 gekündigt werden kann, unwirksam sein.


Oponn  25.01.2022, 15:43

Selbst bei Einzug und Vertragsbeginn am 1.10.?

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anitari  25.01.2022, 15:49
@Oponn

Das Datum des Vertragsabschlusses ist hier entscheidend. Laut BGH darf die Vertragsbindung des Mieters, inkl. der 3monatigen Kündigungsfrist, nicht länger als 4 Jahre dauern. Die 4 Jahre wären in deinem Fall am 20.7.2024 um, nicht am 30.9.2024.

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Oponn  25.01.2022, 15:51
@anitari

Es ist nicht mein Fall. Ich bin nur neugierig. Beginnt der Vertrag nicht normalerweise erst mit Einzug zu laufen?

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anitari  25.01.2022, 15:52
@Oponn

Nein. der Vertrag beginnt mit dem Datum/Tag an dem er abgeschlossen/unterschrieben wurde. Das Mietbeginn später sein soll spielt keine Rolle.

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Oponn  25.01.2022, 15:56
@anitari

Echt? Krass. Hast du dazu ein Urteil?

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Tucktuck92 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:49

Ich habe ein Foto hinzugefügt.

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anitari  25.01.2022, 15:51
@Tucktuck92

Grad gesehen. Das bestätigt was ich geschrieben habe. Die Vertragsbindung würde denach 4 Jahre + etwas mehr als 2 Monate betragen. Folglich unwirksam.

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Tucktuck92 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:54
@anitari

Vielen Dank für deine Hilfe. Im Vertrag gibt es jedoch eine salvatorische Klausel. Würde man dann den Zeitraum einfach ändern können oder könnte ich fristgerecht mit 3 Monaten kündigen?

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anitari  25.01.2022, 15:56
@Tucktuck92

Da die Klausel mit dem Kündigungsverzicht unwirksam ist kannst Du jeder Zeit ordentlich kündigen, nicht erst zum 30.9.2024. Aktuell zum 30.04.2022

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Tucktuck92 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 15:58
@anitari

Vielen Dank, du hast mir wirklich geholfen. Darf ich fragen ob du vom Fach bist?

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anitari  25.01.2022, 16:00
@Tucktuck92

Nein. Nur "Hobbyjuristin" ;-) und seit knapp 20 Jahren Vermieterin. Da sollte man sich schon etwas auskennen im Mietrecht.

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Tucktuck92 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 16:02
@anitari

Das reicht mir vollkommen :) dann werde ich mal die Kündigung schreiben 🙈

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Genau genommen endet die Verzichtsklausel am 19.07.2024. Du könntest also den Mietvertrag bereits am 20.07.2024 ordentlich kündigen und damit das Mietverhältnis zum 31.10.2024 beenden.

Der Vermieter hat irrtümlich den Mietbeginn dem Mietvertragsbeginn gleichgesetzt und somit bewerkstelligt, dass die Verzichtsklausel unwirksam ist.

Nun könnte es sein, dass du mit dem Vermieter den Mietvertrag ausgehandelt und gerade auch diese Klausel explizit besprochen und genehmigt hast. Träfe das zu, dann wäre allerdings die Klausel rechtens.


Tucktuck92 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 18:54

Also explizit besprochen nicht, er hat es so eingetragen und ich habe am Ende den Vertrag unterschrieben.

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