Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

5 Antworten

Per Einschreiben kündigen und gleichzeitig erklären, das zukünftige Sendungen vernichtet werden. Kopie der ersten Kündigung beifügen.

Inkasso: Kopie der ersten Kündigung schicken und erklären, dass deren Forderung unberechtigt ist.

Hast Du Eltern oder andere, die Dir helfen können?

Ill

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie alt biste? Wenn unter 18 dann ist sowas schwebend unwirksam und kann von den Eltern widerrufen werden. Wende dich an eine Verbraucherzentrale umd schalte deine Eltern ein.

Und gib niemals im Internet irgendwo deine Adresse oder Telefonnummer ein.


Möglicherweise hast Du AGBs anerkannt, ohne sie Dir durchzulesen? Und daraus wird der Antrag auf einen Vertragsabschluß abgeleitet.

Wenn Du volljährig bist, wende Dich an die Verbraucherzentrale und/oder an einen Anwalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Andernfalls an Deine Erziehungsberechtigten.


geheim007b  25.02.2022, 09:41
Und daraus wird der Antrag auf einen Vertragsabschluß abgeleitet.

als überraschende Klausel schlichtweg ungültig.

Erstmal müssen die Dir beweisen, daß zwischen denen und Dir ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist. Ob das bloße Setzen eines Häkchens dafür bereits ausreicht, wage ich doch stark zu bezweifeln!

Dafür müssen die Dir auch beweisen, daß Du auf deren Seite warst! Es könnte nämlich jeder hingehen und Deine Daten eingeben - ohne Dein Wissen (und daher natürlich auch ohne Deine Zustimmung). Dafür ist es notwendig, nicht nur die IP-Adresse des betroffenen Internetanschlusses herauszufinden (ist relativ einfach), sondern auch herauszufinden, zu welchem Internetanschluß diese IP zur fraglichen Zeit gehört hat (und DAS darf nur auf einen Gerichtsbeschluß hin gemacht werden).

Und auch das Angebot, die Sache zu halbieren, erscheint mir ziemlich unseriös - ich denke da eher an Abzocke! Bitte schau' daher hier mal nach: https://aib-legal.de/woran-erkenne-ich-ein-serioeses-inkassounternehmen/

Ich hatte mal ein ähnliches Problem - bei mir war es allerdings ein Abo auf einer "Streaming-Seite", von dessen Abschluß ich nichts wußte. Die Inkassoleute haben genauso "reagiert" wie bei Dir - nämlich gar nicht! Schließlich bekam ich sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem habe ich dann fristgerecht widersprochen, so daß nun meine Gegner in der Beweispflicht waren. Das war vor fünf Jahren... auf die "Vollstreckung" warte ich heute noch... Ach ja: besagte "Streaming-Seite" wurde "überraschenderweise" ein paar Monate, nachdem ich den Mahnbescheid erhalten hatte, gelöscht...

Wenn Du aber nun immer noch verunsichert bist, dann laß' Dich bitte von einem Anwalt beraten!

https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/vertraege-reklamation/beschwerden-ueber-untergeschobene-vertraege-und-abbuchungen-der-pvz-45107

Die sind wohl mit der Masche schon länger unterwegs.

Widerspreche erst mal der Forderung. Einschreiben!!!!

Sprich mit deinen Eltern (wegen Volljährigkeit).

Ein Vertrag der nur durch ein Setzen eines Häkchens bei einer AGB geschlossen wird, dürfte eh nicht gültig sein. Arglistig, überraschend, sittenwidrig sind da die Stichworte.