Arbeitsrecht?

6 Antworten

Eindeutig nein!!!

Dies war einmal ganz zu Beginn der Minijobs als geringfügige Beschäftigung möglich beim selben Arbeitgeber, mehrere geringfügige Beschäftigungen, auch zusätzl. zu einer Teilzeittätigkeit auszuüben mit der Folge:

Der Mitarbeiter hatte einen Teilzeitjob mit 900€ mtl. Bruttolohn und war somit voll sozialversichert, also Beiträge für die RV, KV, PV sowie für die AlV wurden einbehalten!

Zusätzlich übte dieser Mitarbeiter eine geringfügige Beschäftigung aus als 450-Euro-Minijob.

Sein geiziger Arbeitgeber von der Teilzeittätigkeit splittete diesen Teilzeitlohn auf in 2 geringfügige Beschäftigungen (also beim gleichen AG war früher möglich!) mit je 450€ mtl. Bruttolohn um div. Abgaben für den Teilzeitmitarbeiter einzusparen mit der fatalen Folge, daß der MA ab sofort nicht mehr sozialversichert war:

der MA hat seinen Schutz in der RV, KV, PV sowie in der AlV verloren und der windige AG hat sich die Sozialversicherungskosten eingespart!

Zum Glück ist diese Vorgehensweise heut' nicht mehr möglich beim selben AG:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  07.02.2022, 12:55

Es gibt jedoch Ausnahmen wie überall auch hier laut der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei demselben Arbeitgeber
Mehrere 450-Euro Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich als ein einziges Beschäftigungsverhältnis, wenn es sich bei Ihnen als Arbeitgeber um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt. Dies gilt auch, wenn Ihr Minijobber für Sie in verschiedenen Betrieben arbeitet. Die Art der Tätigkeit kann dabei gleich oder völlig unterschiedlich sein.

Beispiel für eine juristische Person

Eine Stahlwerke AG als juristische Person beschäftigt eine Aushilfe als Pförtner und in der Produktion. Obwohl es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten handelt, gelten sie als einheitliches Beschäftigungsverhältnis, denn sie finden bei ein und demselben Arbeitgeber statt.

Beispiel für eine natürliche Person

Ein freiberuflicher Zahnarzt beschäftigt eine Minijobberin sowohl in seiner Praxis als auch bei sich zu Hause als Putzfrau. Auch hier liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.

Beispiel für mehrere Einsatzorte

Die Supermarkt GmbH hat zwei Filialen in einer Stadt und beschäftigt einen Minijobber. Dieser räumt in Filiale A samstags Regale ein und in Filiale B arbeitet er jeden Dienstag im Backshop. Der Minijobber hat nur ein Beschäftigungsverhältnis, obwohl er an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Tätigkeiten verrichtet.
Auch wenn Sie vertraglich vereinbart haben, dass mehrere Personen die Aufgaben des Arbeitgebers wahrnehmen und sich dadurch die Funktion des Arbeitgebers auf diese Personen verteilt, hat der Minijobber nur einen Arbeitgeber.
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Von Experte siola55 bestätigt

Nein.

Wenn du eine Festanstellung bei Arbeitgeber A hast kannst du KEINEN Minijob beim gleichen Arbeitgeber anfangen.

Ein Minijob bei einem ANDEREN Arbeitgeber ist möglich, allerdings müssen die Maximalarbeitzeiten nach ArbZG eingehalten werden.

Eigentlich nicht.

Das müssten schon inhaltlich komplett andere Tätigkeiten sein die im Grunde nichts miteinander zu tun haben. Sonst kann es mächtig Ärger geben, weil es dann nämlich aussieht als wolle der Arbeitgeber sich Sozialleistungen für dich sparen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Familiengerd  07.02.2022, 11:57
Das müssten schon inhaltlich komplett andere Tätigkeiten sein die im Grunde nichts miteinander zu tun haben.

Auch unter dieser Bedingung nicht (mehr)!

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siola55  07.02.2022, 12:51
@Familiengerd

Es gibt wie überall auch hier Ausnahmen laut der minijob-zentrale.de:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei demselben Arbeitgeber

Mehrere 450-Euro Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich als ein einziges Beschäftigungsverhältnis, wenn es sich bei Ihnen als Arbeitgeber um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt. Dies gilt auch, wenn Ihr Minijobber für Sie in verschiedenen Betrieben arbeitet. Die Art der Tätigkeit kann dabei gleich oder völlig unterschiedlich sein.

Beispiel für eine juristische Person

Eine Stahlwerke AG als juristische Person beschäftigt eine Aushilfe als Pförtner und in der Produktion. Obwohl es sich um zwei verschiedene Tätigkeiten handelt, gelten sie als einheitliches Beschäftigungsverhältnis, denn sie finden bei ein und demselben Arbeitgeber statt.

Beispiel für eine natürliche Person

Ein freiberuflicher Zahnarzt beschäftigt eine Minijobberin sowohl in seiner Praxis als auch bei sich zu Hause als Putzfrau. Auch hier liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.

Beispiel für mehrere Einsatzorte

Die Supermarkt GmbH hat zwei Filialen in einer Stadt und beschäftigt einen Minijobber. Dieser räumt in Filiale A samstags Regale ein und in Filiale B arbeitet er jeden Dienstag im Backshop. Der Minijobber hat nur ein Beschäftigungsverhältnis, obwohl er an unterschiedlichen Orten unterschiedliche Tätigkeiten verrichtet.
Auch wenn Sie vertraglich vereinbart haben, dass mehrere Personen die Aufgaben des Arbeitgebers wahrnehmen und sich dadurch die Funktion des Arbeitgebers auf diese Personen verteilt, hat der Minijobber nur einen Arbeitgeber.
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Familiengerd  07.02.2022, 14:06
@siola55

Das sind aber doch überhaupt keine Ausnahmen von der Regel, dass kein Minijob neben der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeübt werden kann oder keine 2 Minijobs beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden können!

Deine "Beispiele" bestätigen doch das Gesagte!

Diese Minijobs werden dann eben zusammen veranlagt (mit der Hauptbeschäftigung oder dem anderen Minijob beim gleichen Arbeitgeber), als würde es sich steuer- und sozialversicherungsrechtlich um einen einzigen Job handeln.

Darum handelt sich dabei zwar um geringfügige Beschäftigungen, die aber ihre "Eigenschaften" (sozialversicherungsfrei, ggfls Pauschalversteuerung) verlieren.

Außerdem

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Nein, das ist nicht zulässig

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-6-mehrere-arbeitsvertraege_idesk_PI13994_HI737654.html

Ja, das ist durchaus möglich.

Zwingende Voraussetzung ist aber, dass die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen.

Bsp:

Vertrag für „putzen“ + Vertrag für „Büroarbeit“ ✅

Vertrag für „innere Reinigungsarbeiten“ in der Firma + Vertrag für „äussere Reinigungsarbeiten“ 👎

Liebe Grüsse ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Familiengerd  07.02.2022, 12:08

Das ist falsch:

Ein Minijob beim selben Arbeitgeber wie der sozialversicherungspflichtige Hauptjob ist nicht möglich.

Wird beim selben Arbeitgeber eine weitere Tätigkeit auf geringfügiger Basis ausgeübt, ist das nicht als Minijob möglich.

Die geringfügige Beschäftigung und die Hauptbeschäftigung werden steuer- und sozialversicherungsrechtlich zusammengefasst.

Da steht es übrigens auch im von Dir peposteten Link!

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2001Jasmin  07.02.2022, 15:29
@Familiengerd

Hast du genau gelesen? Dann würdest du verstehen auf was sich meine Aussage und mein Beispiel bezieht: auf GLEICHWERTIGE Verträge und nicht NV + Minijob. (Was übrigens nur ein Zusatzposten war)

Der Link bezieht sich explizit auf die Frage; deshalb wurde er auch OBEN platziert.

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Familiengerd  07.02.2022, 17:30
@2001Jasmin

Es geht bei der Frage aber nicht um gleichwertige Verträge, sondern um Verträge mit "Rangordnung".

Der Fragesteller fragt doch ausdrücklich "zum Beispiel vollzeit und minijob Verträge?"!

Und diese Kombination ist eben nicht möglich!

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2001Jasmin  07.02.2022, 20:28
@Familiengerd

Habe ich auch nie anders behauptet. Sehe nicht ein wo das Problem ist, wenn ich noch einen Allgemeinposten dazupacke - musst es ja nicht lesen wenn’s dir zu anstrengend ist. 🌸

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Familiengerd  07.02.2022, 22:02
@2001Jasmin
Habe ich auch nie anders behauptet.

Doch, denn Du hast die Frage undifferenziert mit "Ja, das ist durchaus möglich.". Und das ist eben bezüglich des vom Fragesteller genannten Falls "zum Beispiel vollzeit und minijob Verträge?" schlicht und einfach falsch!

Aber egal, das ist nicht mein Problem ...

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Familiengerd  08.02.2022, 08:21
@2001Jasmin

Ich interpretiere nicht, sondern beziehe mich ausschließlich auf die Formulierungen/Aussagen in Frage und Antwort.

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