Hallo,

ich bin mitten in einer Auseinandersetzung mit meiner Fahrschule. Ich sollte an einem Montag eine Theorieprüfung beim TÜV abschließen, wurde aber am Sonntag krank und lag mit Fieber und Kopfschmerzen im Bett. Deshalb sagte ich am Sonntag ab. Am nächsten Tag schrieb mir meine Fahrschule um 16 Uhr, dass ich ein Attest vorlegen müsste, weil ich sonst die vollständigen Gebühren zahlen muss. Mein Arzt hatte dort aber schon zu, also kann ich keines erlangen.

Ich kann diese ganze Situation nicht nachvollziehen. Die Fahrschule hat mir im vornehinein nicht mitgeteilt, dass ich bei einem Krankheitsfall überhaupt ein Attest vorlegen muss. Das einzige, dass sie erwähnten, war dass man spätestens 10 Tage vorher absagen kann, was im Krankheitsfall logischerweise nicht geht.

Ich kann verstehen, dass ich jetzt die Gebühren für den TÜV, die sich auf rund 20€ behäufen, übernehmen muss. Aber bin ich dazu verpflichtet, 150€ an meine Fahrschule zu zahlen, die nichts weiter gemacht hat, als mich beim TÜV einzuschreiben und mich nicht einmal rechtzeitig informiert hat?

Weiß jemand, ob es rechtlich festgehalten ist, dass Privatunternehmen ein Individuum über mögliche zusätzliche Kostenfaktoren aufklären müssen? Vor allem bei Fahrschulen? Die legen den Beitrag ja sowieso für die theoretische Prüfung individuell fest.

Danke in Voraus:)