Hallo liebe Leute,

in einem Mietvertrag, ist ein beidseitiges Kündigungsverzicht von 4 Jahren vereinbart.

Der Mietvertrag ist vom 20.07.2020 und bei dem Zeitraum für das Kündigungsverzicht steht bis zum 30.09.2024. Die maximale Frist von 4 Jahren ist dann ja überschritten. Ist das so dann noch rechtens?

Eingezogen ist man am 01.10.2020, was jedoch nirgends im Mietvertrag festgehalten wurde.