Selbstanzeige Schwarzarbeit?

Nötigung, Mobbing, Schwarzarbeit?Es geht hier um einen Bekannten, dieser hat rund vier Jahre lang auf einer Privaten Baustelle immer mal wieder gearbeitet.

Arbeitszeiten würden notiert durch den Arbeitnehmer und der Autraggeber hat mit 10€ netto/brutto Bar bezahlt.

Es wurden aber nie mehr als 450 Euro verdient.

Es entwickelte sich so etwas wie eine Freundschaft und der Arbeitnehmer durfte eine Scheune für Werkzeuge und seinen Trecker nutzen.

Anfang diesen Jahres sollte weiter gearbeitet werden, als man die Arbeiten unterbrach, weil sich die auszuführenden neben arbeiten des Auftragsgebers (Er wollte Wandheizung anbringen und Kabel verlegen) verzögerten ist der Arbeitnehmer mit den Worten "melde dich wenn du so weit bist" gegangen.

Gemeldet hat sich der Arbeitgeber nie, statt dessen würde dem Arbeitnehmer im Juli die Freundschaft und gleichzeitig die Scheune gekündigt.

Auch würde der Zugang zur Scheuñe durch ein Schloss gesichert.

Man gab dem Arbeitnehmer Zeit bis September die Scheune zu räumen.

Der erste Termin wurde von Seiten des Arbeitgebert abgesagt, der nächste müsste durch den Arbeitnehmer abgesagt werden, da er Arbeiten musste.

Beim nächsten Termin den man mit Freunden antrat, stand ein Wohnwagen und diverse Rundballen Heu in der Scheune, eine Räumung wurde unmöglich.

Selbst nach Aufforderung sind die Ballen und der Wohnwagen nicht zur Seite gefahren worden.

So ergab es sich das aus einem Termin drei werden müssten, weil der Arbeitgeber immer wieder neue Gründe fand eine Räumung zu verhindern.

Erst als ihm mit der Polizei gedroht wurde, könnten endlich die letzten Gegenstände abgeholt werden.

Zwischenzeitlich sind immer wieder Whats App Nachrichten eingegangen die schon fieses und gemein waren.

So ist auch die Lebendsgefährtin des Arbeitnehmers angefeindet worden.

Seit dem 31.10 ist die Scheune geräumt, nun kommt eine Förderung wegen eines "kontaminierten" Bodens der Angeblich auf den "Inkontinenten" Trecker des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.

Besagter Trecker steht aber seit ca. einem Jahr gar nicht mehr in dieser Scheune und vorher würde dieser auch immer mit einer Ölwanne gesichert.

Man hat nun mit weiteren "Massnahmen" gedroht wenn nicht bis zum 15.11. Eine Entsorgung vorgenommen wurde.

Meine Frage, soll sich der Arbeitnehmer selbst Anzeigen und die Schwarzarbeit somit anzeigen?

Welch Strafe kommt auf ihn zu?

In wie weit kann man die Öl Geschichte nach der nicht mehr Nutzung geltend machen?

Recht
Onlinevertrag ohne Zustimmung - gibt es Nachweispflicht für Anbieter?

Hallo

Ich habe einen Handyvertrag (9,99€) bei Mobilcom-Debitel und seit 3 Monaten plötzlich doppelte Abbuchungen, die mir leider erst jetzt aufgefallen sind.

Auf Nachfrage bei Mobilcom-Debitel wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Vertrag für Freenet Video (ebenfalls 9,99€) abgeschlossen habe und es daher keine doppelten Abbuchungen, sondern die monatlichen Gebühren für Freenet Video sind.

Das Problem ist, dass ich nie einen Vertrag für Freenet Video abgeschlossen habe o.Ä..

Es wurde jetzt auf Kulanz zum 30.11.2019 gekündigt, trotzdem möchte ich gern wissen, wie meine Optionen sind um mein bereits gezahltes Geld zurückzuholen, da ich keinerlei Vertrag zugestimmt bzw. unterschrieben habe.

Gibt es die Möglichkeit per DSGVO den Telefonmitschnitt, der für einen wirksamen Vertragsabschluss ja existieren müsste, anzufordern?

Nach dem Anruf bei Mobilcom-Debitel vor 2 Tagen habe ich angeblich erneut zwei Verträge für "Kaspersky Passwort Manager" und "Internet Security Android" abgeschlossen, obwohl ich lediglich wissen wollte, warum doppelt abgebucht wird - ich habe weder ein Angebot über irgendwelche Zusatzoptionen bekommen, noch irgendetwas zugestimmt..

Ich dachte Mobilcom-Debitel sein ein halbwegs seriöses Unternehmen, aber das nimmt ja echt schon kriminelle Züge an..

Ich bedanke mich im Voraus :)

Handy, Internet, Smartphone, Telefon, Recht, Vertrag, Freenet, online videothek, mobilcom-debitel
Von wo kann ich digitale Bilder von Gemälden bekommen für die kein Urheberrecht mehr besteht und die ich dann selbst veröffentlichen kann?

Hallo,

ich möchte Bilder von Künstlern auf einer Website publizieren die in einem Museum ausgestellt sind. Diese Künstler sind alle schon länger als 70 Jahre tot. Somit

Da der Urheberrechtsschutz für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers besteht dürfte also kein Urheberrecht mehr bestehen. Hier ist ein Link zu diesem Thema: https://www.urheberrecht.de/dauer/#Urheberrecht-Wann-erlischt-es-nicht-nach-70-Jahren

Ich war auch schon mal im Kontakt mit dem Museum und da wurde mir ebenfalls bestätigt, dass sich die Werke in der „öffentlichen Domäne“ befinden. Dies bedeutet, dass künstlerische und schriftstellerische Werke nicht urheberrechtlich geschützt sind.

https://www.seo-analyse.com/seo-lexikon/p/public-domain/

Alle ausgestellten Bilder sind auch auf der Homepage von dem Museum zu finden und kann man da auch herunterladen. Das Museum weist aber darauf hin, falls die Bilder für einen kommerziellen Zweck verwendet werden bedarf es einer Genehmigung von dem Museum was ggf. auch mit Kosten verbunden ist.

Ich frage mich nun wie das Museum auf solch eine Genehmigung bestehen kann, wenn sich die Werke doch in der öffentlichen Domäne befinden? Oder heißt das, dass die Gemälde generell nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen allerdings die digitalen Bilder, die noch keine 70 Jahre alt sind, unterliegen hingegen schon dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne weiteres verwendet werden? Man findet die Bilder aber auch auf anderen Bilddatenbanken wie beispielsweise https://commons.wikimedia.org

Meint ihr ich kann mir dann einfach von dort die Bilder besorgen und veröffentlichen?

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Gruß Nimikon 

legal, Recht, Urheberrecht
Beschwerdeverfahren im öffentlichen Dienst?

Anfang Januar musste ich in der Personalabteilung antreten, weil sich ein Chef, bei dem ich nur gelegentlich aushalf, sich über mich beschwert hat.

Ich war neu an der Dienststelle. Musste mich nicht nur dort völlig neu einarbeiten, sondern auch da, wo ich "fest" eingesetzt war. Da ich nur tageweise dort ausgeholfen habe und dann viele Wochen dazwischen lagen, wo ich ein völlig anderes Aufgabengebiet hatte, passierten mir ein paar Fehler. Es waren Kleinigkeiten. So hatte ich den Termin nicht 100%ig so formuliert, wie es die festangestellten Vorzimmerdamen taten, eine Unterlage für einen Termin hatte ich ohne Hülle in den Hängeordner gelegt und die Reisekostenabrechnung, die man mir 2 Mal mit vielen Wochen dazwischen erklärt hat, war wohl auch nicht ganz korrekt. Ich muss dazu sagen, dass ich eine Kollegin habe, die seit 22 Jahren im Haus ist und bei der Reisekostenabrechnung immer noch die Hilfe der Abteilungssekretärin braucht, weil auch bei ihr das nur alle "dreiheiligen Zeiten" mal vorkommt und sie sich das auch schlecht merken kann.

Dieser Chef redete vorher nicht mit mir, dass er mit mir nicht zufrieden ist. Er bedankte sich stets höflich, wenn ich ausgeholfen habe. Am ersten Arbeitstag des Januars 2019 wiesen mich die beiden Vorzimmerdamen auf o. g. Fehler hin, vereinbarten dann mit mir die Urlaubsplanung und am nächsten Tag erhielt ich den Anruf von der Personalabteilung, dass ich wegen schlechter Arbeitsleistung einen Termin habe. Ich wurde dann von dieser Abteilung abgezogen.

Ist es normal, dass sich die Chefs direkt an die Personalabteilung wenden, ohne mit dem Mitarbeiter vorher zu reden, dass man nicht zufrieden ist und ohnedem, dass man dem Mitarbeiter eine Chance gibt, sich zu verbessern?

Später habe ich dann erfahren, dass dieser Chef bislang mit keiner Aushilfe zufrieden war.

Jetzt, wo es um meine Entfristung geht, will man mir einen Strick draus drehen.... War diese Vorgehensweise dieses Vorgesetzen eigentlich in Ordnung?

Recht, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Was ist für Vermieter ein Zitat "überaus angenehmes Mietverhältnis"?

Hi,

ich wohne schon lange in meiner aktuellen Wohnung. Als ich hier eingezogen bin, wollte ich nichts mit den anderen Bewohnern zu tun haben und ich habe mich auch 3 Jahre nicht einmal über die Alkoholiker beschwert, die es hier jede nacht krachen lassen haben.

Da bekam ich jedes Jahr 4 Wochen bevor sich mein Einzugsdatum wiederholt einen Brief vom Vermieter, mit dem Satz "Wegen dem überaus angenehmen Mietverhältnis verzichten wir auf eine Mieterhöhung. (Ich habe einen Staffelmietvertrag)

Dann habe ich mich über die Alkoholiker beschwert, weil wirklich zu laut war und jede Nacht Ruhestörung.

In der selben Zeit habe ich den Nebenjob als Hausmeister angefangen hier bei meinem Vermieter.

Da habe ich öfters angerufen, wenn die Mülltonnen zu klein waren oder Luft in der Heizung oder sonst was, wo ich nicht sicher war, wie ich drauf reagieren sollte.

Dann wurden immer Mieterhöhungen durchgezogen.

Jetzt ist meine Frage: Was wollen Vermieter, dass es wieder zu einem "überaus angenehmen Mietverhältnis" wird?

Ich habe jetzt genug Erfahrung in dem Nebenjob dass ich selbst weiss, was ich machen muss und Ewas die Eigentümer gemacht haben wollen, wann es zu schmutzig ist und gereinigt werden muss.

Wollen die Vermieter, dass ich mich nicht melde, jeden Monat meine Stundenzettel schicke und sonst die Miete bezahle und eigentlich nichts hören und sehen von mir?

Jemand Vermieter hier?

Wohnung, Recht, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Hausmeister, Hausverwaltung
Polizei Verkehrskontrolle, Bluttest statt Urintest?

Hey, ich bin mal ehrlich und schreibe es einfach so wie es ist, ich rauche ab und zu gerne mal Cannabis, eigentlich nur am Wochenende. Das Problem ist, ich fahre auch Auto, und die Regelung bezüglich Cannabis und Führerschein ist in Deutschland ziemlich idiotisch. Ich fahre übrigens wirklich nicht im Rauschzustand, das verurteile ich bei anderen selber!

Das Problem ist halt, dass man die nächsten Wochen im Urin immer noch positiv getestet wird, eben auch wenn man nüchtern ist. Was würde das bei den Polizisten für einen Eindruck machen, wenn man den Urintest ablehnt, aber direkt sagt, dass man gerne einen Bluttest machen kann, mit der Begründung dass man schon oft davon gehört hat, dass der Urintest auch bei Leuten die nichts mit Drogen zu tun haben positiv angeschlagen ist? (Das ist übrigens nicht erfunden, sondern das ist wirklich so, die Fehlerquote ist extrem hoch bei den Schnelltests). Mein Ziel wäre es, den Polizisten den Eindruck zu machen, dass ich nichts zu verbergen habe und an sich bereit für einen Drogentest wäre, so dass sie dann vielleicht doch drauf verzichten.

Was habt ihr so für Erfahrungen bezüglich Drogentests in Verkehrskontrollen? Und wie gesagt, ich fahre wirklich nicht high, man wird auch nüchtern positiv getestet!

Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Cannabis, Drogenkonsum, Drogentest, Jura, kiffen, Kontrolle, Marihuana, Polizist, THC, Urintest, Verkehrskontrolle, Schnelltest, Verkehrskontrolle THC
Führerscheinantrag Akteneinsicht dauer?

Hallo,

Ich habe mein Führerschein beantragt und da muss noch überprüft werden, unter welchen Voraussetzungen ich mein Führerschein bekomme, da ich vor 7 Jahren mal ne Dummheit gemacht hab und ohne Führerschein mit 0,9Promille(restalkohol vom Vortag), ich hab mich aber normal und ausgenüchtert gefühlt, auf einem Parkplatz an einem Sonntag morgen bei einem Einkaufsladen fahren geübt hab. In der Zeit hab ich gerade mein Führerschein angefangen und der nächste Verkehrsübungsplatz wäre 60km weit weg. Natürlich musste da ausgerechnet die Polizei kommen.

Da hab ich dann ne saftige Strafe zahlen müssen.

Mein Führerschein hab ich dann auch nicht mehr weiter gemacht, da ich zusätzlich noch 1 jahr Fahrverbot bekommen habe.

Nun möchte ich den Führerschein machen und war beim Landratsamt. Habe ihn im August beantragt und erst jetzt eine Antwort bekommen.

Da hieß es sie brauchen erst noch eine akteneinsicht, da ich nach dem Vorfall noch ein Eintrag habe im führungszeugnis wegen Betrug. Was ich aber meinen ex Freund zu verdanken habe.

Warum brauchen die das den jetzt so genau?

Und wie lange kann sowas den noch dauern?

Was könnte den auf mich zukommen?

Ich weiß, dass des blöd von mir war und würde so ne Aktion nie wieder machen, aber leider hören die hier ja einen auch nicht persönlich an, sondern entscheiden alles nur anhand von Papier.

Komme aus Baden-Württemberg

Recht, Führerschein, Auto und Motorrad
Halte nächtlichen Nachbarschaftsterror nicht länger aus- was kann man tun?

Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit einer Nachbarschaftspartei. Diese Nachbarn halten nichts von der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr), weshalb ich alleine diese Woche shon 3x nachts die Polizei anrufen musste (wieviele Male es in den letzten 3 Monaten seitdem die im Haus sind waren weiß ich schon gar nicht mehr). Am Tag schlafen sie und nachts, wenn der Normalbürger ins Bett und schlafen möchte, werden diese Leute erst wach und machen die Nacht zum Tag, rinken Alkohol, bläken durch die Wohnung, so als wären sie alleine im Haus, als gäbe es keine Nacbarn etc.

Jedenfalls bin ich mittlerweile komplett hilflos und verzweifelt, ich merke richtig, wie mich der Zustand gesundheitlich belastet, hab dauernd Kopfschmerzen wegen dem laufenden nächtlichen Terror, sogar mein Herz tat mir heute Nacht schon weh. Den Vermieter habe ich auch darüber informiert, er sagt zwar, das er sie heute kündigt, aber das muss nicht zwangsläufig heißen, das sie dann auch heute aus der Wohnung fliegen, d.h. das ich weiterhin diesem Terror ausgesetzt sein werde solange wie der Künfdigungsschutz besteht oder wie soch das nennt (denn klärt mich auf, wenn ich nicht rochtig liege, ein VM kann ja keine fristlosen Kündigungen aussprechen oder doch)?

Wie dem auch sei, ich bin fühl mich regelrecht entwürdigt, so ein Verhalten in einem Mehrfamilienwohnhaus habe ich bislang noch nicht erlebt und bin wie gesagt ratlos, hilflos und komplett verzweifelt, ich weiß nicht , wie ich das noch länger aushalten soll, kann doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die machen ja auch nichts und das merken die ja auch und deswegen schreckt es die gar nicht mehr ab.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Wohnrecht, Miete, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gesundheit und Medizin, Ruhestörung, Mieterschutzbund
Nachbar psychisch krank?

Folgende Situation:

Ich habe eine vermietete Wohnung. Hier nervt der Nachbar aus der Wohnung gegenüber meine Mieter, so dass diese spätestens nach zwei Jahren das Mietverhältnis wieder kündigen.

Am Anfang eines Mietverhältnisses bekomme ich die Information, dass der Nachbar nervt. Er beschwert sich über angeblichen Lärm und Dreck etc. Dann relativiert sich die Situation und ich höre nichts mehr. Ich gehe deshalb davon aus, dass es sich um zwischenmenschliche Probleme handelt. Doch bei Kündigung des Mietverhältnisses ist immer dieser Nachbar der Kündigungsgrund.

Mit der Verwaltung zusammen habe ich den Vermieter dieses Mieters schon angesprochen. Der sagt, dass er nicht handeln kann, da dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Meine vorherige Mieterin gab an, des er wohl evtl. psychisch krank sei?!?

Jetzt hat er meine neuen Mieter (seit August) angeblich bedroht. Auch die Polizei soll dagewesen sein.

Ich weiß nicht was wirklich war, weil ich nicht vor Ort bin. Da mir aber mittlerweile jetzt schon der 4. Mieter von diesen Unstimmigkeiten berichtet, kann ich das nicht einfach ignorieren. Aber was kann man tun?

Wenn er wirklich psychisch krank ist, kann er dann alleine leben? Wenn mir die Mieter ständig aus diesem Grund kündigen, bekomme ich irgendwann keine neuen Mieter mehr. Wer kommt für meinen Schaden auf? Den Schaden der Mieter, weil sie sich gezwungen sehen umzuziehen? Hätten meine Mieter das Recht auf Mietminderung? Und muss man bei einer Neuvermietung auf den Tyrannen hinweisen? Habe ich, haben meine Mieter, irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

Welchen Rat habt ihr? Vielen Dank im Voraus!

Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Nachbarschaftsrecht, Psyche

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