Hallo liebe UserInnen,

** Frage im Vorfeld: Darf sie das Geld einfach so zurückbuchen, da ich ja sonst im Nachteil bin, weil die Ware weg ist und ich Portokosten im Wert von 1.55€ bezahlt habe

folgendes: Ich habe am 28.Oktober ein Großbrief unversichert (auf Wunsch des Kunden) losgeschickt, mit dem Inhalt eines Artikels, den jemand bei mir gekauft hat.

Habe dem Kunden den Beleg geschickt, den man bekommt, wenn man den Großbrief losgeschickt hat (s. Bild).

Da der Freitag Allerheiligen war, also ein Feiertag, kann die Post sich ja verständlicherweise verspäten, was dazu führt, dass die losgeschickte Post erst am Montag o. spätestens Dienstag ankommt.

Der Kunde meint jetzt, er wird sein Geld ( 15.00€) am Montag, was er über Online Banking überwiesen hat, zurückbuchen, mit der Begründung, dass er es nicht bekommen hat.

Bin ein Privatverkäufer und habe somit in die Beschreibung des verkauften Artikels geschrieben: • Keine Haftung für verloren gegangene Post • Keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung