Kann der Arbeitgeber auch während der Probezeit den Arbeitsvertrag unbefristet machen?
Kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auch während der Probezeit unbefristet machen. Ich meine natürlich, wenn der Arbeitnehmer davor den Arbeitgeber darum bittet( sonst würde es ja keiner machen ), da er zum Beispiel einen Kredit aufnehmen möchte. Und wenn nicht, wann kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstehen, erst nach der Probezeit?
3 Antworten
Der Arbeitgeber kann die Probezeit aufheben, das ist kein Problem. Der Vorteil der Probezeit ist nur die verkürzte Kündigungsfrist.
Wichtiger ist, dass ein AN schon länger als sechs Monate im Betrieb arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt. Erst dann greift das Kündigungsschutzgesetz.
"Unbefristet" ist wieder was anderes, das hat mit der Probezeit nichts zu tun.
Selbst wenn Du keine Probezeit hast, nicht in einem Kleinbetrieb arbeitest, hast Du keinen sicheren Job, wenn es sich um eine Befristung handelt. Hier muss man nicht kündigen, der Vertrag läuft einfach aus.
Was Du brauchst ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit und kein Kleinbetrieb.
Der entsteht dann, wenn der AG das will.
Fragen kannst Du immer, anbieten/machen muss der AG das nicht.
Nebenbei: Banken machen oft 'aus Probezeit schon raus' auch zur Bedingung
Nein die Probezeit muss vorbei sein aber man kann die auch einfach kürzen