Nach 14 Monaten durch Zahlungsforderung vom Tod der Tante erfahren?

Hi,

gestern morgen hatte ich Post im Briefkasten. Es geht um meine Tante, die wie ich heut erfahren habe, vor über einem Jahr verstorben ist. Ich muss dazu sagen, das ich aus gutem Grund absolut keinen Kontakt zu dieser Familienseite hatte.

Hier ein kleiner Auszug:

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Sehr geehrter Herr X,

wie uns das Nachlassgericht mitgeteilt hat, kommen Sie als Erbe der Verstorbenen in Betracht.Bedauerlicherweise haben wir noch Forderungen gegen die Erblasserin. Eine Kopie der offenen Rechnungen haben wir dem Schreiben beigefügt.

Gemäß § 1922 i.V.m. § 1967 BGB haften Sie als Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet, das wir den geschuldeten Forderungsbetrag von Ihnen als gesetzlicher Erbe fordern können.

..........ja ansonsten steht da eine Frist und das man in Raten zahlen könnte und das bei Nichtzahlung die Sache vor Gericht ginge etc.

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Die Rechnung beträgt über 2000€. Die Tante hat normalerweise noch 3 Geschwister. Keine Ahnung ob da Kontakt vorhanden war, denn mit denen hab ich ja auch vor Jahren abgeschlossen.

Ich habe nach Ausschlagung gegoogelt und da stand, das man 6 Wochen nach Kenntnis, welcher in der Regel am Tag des Todes wäre, Zeit hat das "Erbe" auszuschlagen. Ja mittlerweile ist ja ihr Tod verjährt.

Doch wie ist es in meinem Fall ? Mich hat kein Nachlassgericht angeschrieben und bis gestern wußte ich nichts von deren Tod.

Wie wird das nun gehandhabt ?

Danke im Voraus !

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Nachlassgericht
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