BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

2 Antworten

Hallo,

die Erhöhung von 105€ auf 130€ ab April 2020 gilt für alle, nicht nur für dich. Das ist eine Änderung des Gesetzes.

Infos zur Änderung: https://www.studentenwerke.de/de/content/mehr-baf%C3%B6g-0

Und ja, du kannst dich von den 130€ genauso weiterhin befreien lassen wie sonst auch.

Hallo Fortuna,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde nochmal einen Antrag auf Befreiung stellen. In dem letzten Änderungsbescheid wurde ich auf den begrenzten Rückzahlungszeitraum hingewiesen...was auch nur verständlich ist. Sollten sich meine gesundheitlichen Einschränkungen nicht ändern, steh ich vor Schulden.

Die Frage ist; gibt es dann andere Möglichkeiten, dass ich von der Schuld befreit werden kann?

Vielen Dank, Nestbauer


Fortuna1234  03.11.2019, 20:30

Ah hab die Antwort erst jetzt gesehen.

Das stand bei mir auch drin mit dem "begrenzten Rückzahlungszeitraum und Festsetzung von 130€" und ich zahle seit Beginn normal und habe nie ausgesetzt. Das ist ein Standard-Schreiben, dass an zig Tausende so raus gegangen ist. Lass dich davon nicht verwirren.

Hier hast du Infos: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung-freistellung-ende.php#20-jahre

Einfach mal in Ruhe durchlesen, verstehen und bei Fragen an die Bafög-Hotline des BVA wenden.

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