BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?
Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,
ich benötige dringende Hilfe.
im Jahr 0988-0889
sowie 0998-0890
erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.
Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.
In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.
Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022
Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.
Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?
Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?
Vielen Dank für etwaige Auskünfte
Nestbauer
2 Antworten
Hallo,
die Erhöhung von 105€ auf 130€ ab April 2020 gilt für alle, nicht nur für dich. Das ist eine Änderung des Gesetzes.
Infos zur Änderung: https://www.studentenwerke.de/de/content/mehr-baf%C3%B6g-0
Und ja, du kannst dich von den 130€ genauso weiterhin befreien lassen wie sonst auch.
Hallo Fortuna,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde nochmal einen Antrag auf Befreiung stellen. In dem letzten Änderungsbescheid wurde ich auf den begrenzten Rückzahlungszeitraum hingewiesen...was auch nur verständlich ist. Sollten sich meine gesundheitlichen Einschränkungen nicht ändern, steh ich vor Schulden.
Die Frage ist; gibt es dann andere Möglichkeiten, dass ich von der Schuld befreit werden kann?
Vielen Dank, Nestbauer
Ah hab die Antwort erst jetzt gesehen.
Das stand bei mir auch drin mit dem "begrenzten Rückzahlungszeitraum und Festsetzung von 130€" und ich zahle seit Beginn normal und habe nie ausgesetzt. Das ist ein Standard-Schreiben, dass an zig Tausende so raus gegangen ist. Lass dich davon nicht verwirren.
Hier hast du Infos: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung-freistellung-ende.php#20-jahre
Einfach mal in Ruhe durchlesen, verstehen und bei Fragen an die Bafög-Hotline des BVA wenden.