Darf mein Chef mich bis zu 9 Tagen durcharbeiten lassen ohne freien Tag?
Hey Leute, ich mach meine Ausbildung als Fachkraft für Systemgastronomie und neuerdings muss ich fast immer durcharbeiten mit durcharbeiten meine ich 8 Tage letzte Woche sogar 9 Tage durch ohne einen freien Tag.
Ich habe es einfach getan aber jetzt habe ich gesehen das er mich wieder 7 Tage durchgehend eingetragen hat!
außerdem musste ich erfahren das unsere Vollzeitkraft Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag frei hat dafür muss ich dann arbeiten.
und das obwohl er letzte Woche erst Urlaub hatte!
Ist das so rechtens?
danke schon mal im voraus
(aus Antwortfunktion kopiert:)
Man muss dazu sagen, ich bin 23 und er macht das aber so schlau das er mir beispielsweise Montag und Dienstag frei gibt mich dann bis den Mittwoch oder Donnerstag die Woche drauf arbeiten lässt und mir dann Freitag Samstag frei gibt aber das ist jetzt schon die dritte Woche in Folge wo das passiert, das ich wirklich mal von Mittwoch bis zum Freitag drauf arbeiten muss
9 Antworten
Wende dich an deine Gewerkschaft. Die kennt deinen Tarifvertrag, falls einer existiert, und die gesetzlichen Regelungen, die ggf. greifen.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Dort findest du das entsprechende Gesetz. Beachte, dass gerade im Bereich Gaststätten es Ausnahmeregelungen gibt. Es kann also durchaus möglich sein, dass dein Schichtplan durchaus noch im Rahmen der Gesetze bewegt. Dazu müsste man natürlich im einzelnen wissen an welchen Tagen du wann gearbeitet hast.
Nach dem Arbeitszeitgesetz sind bis zu 19 Tage am Stueck zulaessig. Der Europaeische Gerichtshof haelt hingegen maximal 12 fuer rechtens. 9 Tage sind aber auf alle Faelle im zulaessigen Rahmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Paragraph 11
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
In der Gastronomie gelten Ausnahmen, also erkundige dich am besten in dem für dich gültigen Tarifvertrag.
Ich empfehle dringend die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. In diesem Fall ist es die NGG (Nahrung, Genuss, Gaststätten). Dort erhältst du verbindliche Auskunft.