pflegegrad nicht einverstanden?

2 Antworten

Wie das geht?

Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen.

Die PK beauftragt dann den MDK mit der Begutachtung.

Und warum unbedingt ein Arzt als Gutachter??

Zur Begutachtung werden vom MDK aus guten Gründen fast nur examinierte Pflegefachkräfte und kaum Ärzte eingesetzt.

Warum?

Pflegefachkräfte erkennen wo Hilfe erforderlich ist, was bei Ärzten, die zwar die Diagnosen stellen können, leider oft fehlt.

Denn mit Pflege kennen sich Ärzte nicht so gut aus.

Merke: Nicht die schwere und die Anzahl der Erkrankungen bedingen einen Pflegegrad, sondern die aus den Erkrankungen resultierenden Hilfebedarfe bedingen einen Pflegegrad.

Der Pflegegrad wird in 6 Modulen mit bis zu 10 Fragen pro Modul ermittelt.

Punkte in den einzelnen Modulen erhält der Pflegebedürftige in dem der betroffene entsprechende Hilfen bei der Grundpflege, der Ernährung , der Mobilität, den Ausscheidungen und kognitiven Einschränkungen benötigt.

Die Punktebewertung geht von selbstständig = 0 Punkte bis hin zu vollkommen unselbstständig = bis zu 10 Punkten.

Gefälligkeitshilfen sind nicht pflegerelevant und werden daher nicht bewertet.

Wenn der ermittelte Pflegegrad nicht eueren Vorstellungen entspricht, könnt ihr innerhalb von 4 Wochen , nach Eingang des Bescheides bei der Pflegekasse schriftlich Widerspruch einlegen.

Am besten lasst ihr euch von einem ambul. PD, dem Pflegestützpunkt, dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat, einem Pflegeberater ( zuerfragen über die Pflegekasse) oder dem VdK zum Widerspruch beraten.

Denn man muss den Betroffen selbst gesehen haben um beurteilen zu können wo evtl. nicht richtig bewertet wurde.

Um einmal selbst feststellen zu können ob und welcher Pflegegrad herauskommen könnte, gehe auf diesen Link.

https://www.pflegegrad-berechnen.de/

Wichtig dabei ist, dass die Fragen der 6 Module, wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Viel Erfolg beim Widerspruch.

Grüße von einem Krankenpfleger, Pflegedienstleiter, Pflegeberater und vormals MDK Gutachter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leon677  03.11.2019, 19:07

Stimmt fast immer, aber nur fast. Gehe ich über die Module, bin ich PG4, tatsächlich bin ich mein Leben lang aber PG5. Die Module geben also den Interessierten einen Anhaltspunkt, die Entscheidung des MDK oder des Medicproof muss dem aber nicht entsprechen. Nix für Ungut!

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Griesuh  04.11.2019, 10:07
@Leon677

Lese was ich geschrieben habe: Um einmal selbst feststellen zu können ob und welcher Pflegegrad herauskommen könnte, gehe auf diesen Link.

Alles klar?

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Leon677  04.11.2019, 19:02
@Griesuh

Lese was ich geschrieben habe: Wenn ich nach Modulen gehe, auch über deinen Link, bin ich PG4. Tatsächlich bin ich mein Leben lang PG5.

Und auch dein Link sagt im Kleingedruckten das es nur eine Orientierung ist, ohne Gewähr!

Alles klar?

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Griesuh  05.11.2019, 12:25
@Leon677

Sag mal, wo ist dein Problem? Du hast aber wirklich null vo dem verstanden was ich geschrieben habe.

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Leon677  05.11.2019, 19:00
@Griesuh

Ich verstehe alles, nur du kannst offenbar nicht lesen. Du schreibst der Pflegegrad wird nach Modulen berechnet, das habe ich Dir fast immer bestätigt. Ich habe aber selbst PG5 obwohl ich mit den Modulen wenn ich es online ausfülle " nur " auf PG4 komme. In den Modulen 2 und 3 habe ich 0 Punkte und komme somit nicht auf die für PG5 geforderten mindestens 90 Punkte. Trotzdem habe ich PG5 weil bei mir die besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Und diese besondere Bedarfskonstellation lässt sich bei deinem Link auch nicht wählen. Deshalb habe ich geschrieben, stimmt fast!

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Griesuh  07.11.2019, 13:42
@Leon677

Och nee. Nicht schon wieder. Wo ist dein Problem? Liegt es bei dir am Lesen und oder am Verstehen.?

Mit keinem Wort habe ich jemals gesagt, dass der Pflegegradrechner genau den PG ergibt, den der MDK feststellt. Der Pflegegradrechner liefert einen Anhaltspunkt was beim PG rauskommen KÖNNTE. Nicht und mehr und nicht weniger.

So das war mein letzter Kommentar dazu.

Aber eine Frage hätte ich noch: welche Erkrankungen hast du, dass du PG 5 erhalten hast.?

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Leon677  07.11.2019, 20:16
@Griesuh

Ich habe kein Problem. Du hast aber offenbar das Problem zu lesen.

Du schreibst in deiner Antwort:

"Der Pflegegrad wird in 6 Modulen mit bis zu 10 Fragen pro Modul ermittelt.

Punkte in den einzelnen Modulen erhält der Pflegebedürftige in dem der betroffene entsprechende Hilfen bei der Grundpflege, der Ernährung , der Mobilität, den Ausscheidungen und kognitiven Einschränkungen benötigt.

Die Punktebewertung geht von selbstständig = 0 Punkte bis hin zu vollkommen unselbstständig = bis zu 10 Punkten."

Darauf antworte ich:

"Stimmt fast immer, aber nur fast."

Außerdem bestätige ich deine Antwort:

"Die Module geben also den Interessierten einen Anhaltspunkt, die Entscheidung des MDK oder des Medicproof muss dem aber nicht entsprechen."

Bei mir und einigen meiner Freunde und Freundinnen liegt PG5 vor, und keiner erreicht die 90 Punkte.

Alle haben Maximalpunktzahlen in den Modulen 1,4 und 5, keine Punkte bei Modul 2 und 3, und ein paar bei Modul 6.

Bei Allen liegt die " Besondere Bedarfskonstellation " vor.

Ich bin nicht krank, nur behindert. Lese mein Profil.

Deine Antwort stimmt in 99% aller Fälle. Ich gehöre zu den 1%, bei mir und allen Anderen dieser 1% wird nicht nach den Pflegegradmodulen gegangen, sondern aufgrund der besonderen Bedarfskonstellation Automatisch PG5 angenommen.

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Griesuh  07.11.2019, 20:22
@Leon677

Hörst du dich gern reden ( in dem Fall schreiben? Du drehst dich als im Kreis um die gleiche Sache, ohne zuerkennen, dass schon lange der Endpunkt übertschritten ist.

Du scheinst ein ernsthaftes Problem zu haben.

Aber wie schon gesagt, das ist nun wirklich mein letzter Kommentar dazu.-

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Griesuh  08.11.2019, 09:33
@Leon677

Das beileid sollte dir ausgesprochen werden.

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Ich würde mich an VdK wenden, bzw dort Mitglied werden. Die haben Profis für diese Fälle und können wirklich nachhaltig helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung