Darf ich die Eröffnungsfeier eines Geschäfts am Sonntag machen (Bayern)?
Mit einem Laden ohne Gaststättenlizenz ist man soweit ich weiß in Bayern an die Ladenöffnungszweitengesetze gebunden - gilt dies auch für die Eröffnungsfeier oder dürfte ich diese außerordentlich auf einen Sonntag legen?
Es handelt sich um ein Ladencafé, in dem durch die Klausel der „Sitzbagatelle“ auch Speisen und Getränke ausgegeben werden dürfen.
4 Antworten
Weshalb klärst du dies nicht mit dem zuständigen Gewerbeamt ab?
Zu solchen Anlässen erhält man eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt.
bei geladenen Gästen zur Eröffnung sicherlich kein Problem
Bei "zubereiteten Speisen", das gilt wohl auch für Torten oder belegte Brötchen, hat der BGH bereits ein Urteil gefällt
Das gilt auch für Bayern
frage beim Ordnungsamt ganz einfach mal nach