Jugendstrafrecht bis 21 Jahre?
Das Jugendstrafrecht kann in Deutschland bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass Straftaten wesentlich milder geahndet werden, weil beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanken im Vordergrund steht. So kann es passieren, dass auch bei schweren Delikten wie Vergewaltigung nur Bewährungsstrafen verhängt werden (siehe zum Beispiel hier und hier).
Ich persönlich kann das nicht nachvollziehen: Ab 18 Jahren darf man wählen, alleine Auto fahren und hochprozentigen Alkohol kaufen. Aber die volle Verantwortung für sein Handeln soll man nicht übernehmen müssen? Das erscheint mir widersinnig.
Mich würde aber interessieren, was Ihr darüber denkt: Sollte auch bei Erwachsenen noch das Jugendstrafrecht angewendet werden können?
Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen
15 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Jugendstrafrecht bei einem Heranwachsenden ( 18-21) angewendet wird, hat das in der Regel einen Grund.
Wenn ein Täter über 18 ist, muss abgewogen werden, ob Jugendstrafrecht oder Standartstrafrecht angewendet wird. Das wird abhängig gemacht von der Persönlichkeit des Täters und von der Tat.
Ich finde das ist eine angemessene Möglichkeit um auf Täter zu reagieren die trotz ihres Alters durch zb. Reifeverzögerungen noch nicht die schwere ihrer Tat einsehen können und durch Erzieherische Maßnahmen gelenkt werden können. Man muss die Fälle immer ganz genau betrachten und dann abwägen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
weder noch
denn es sollte erst ein psychologisches darlegen gebracht werden dass die person nicht ausgereift ist um die Jugendstrafe bis 21 beizubehalten
ansonsten sollte es natürlich so sein das man die komplette Verantwortung übernimmt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kappe619/1444744457_nmmslarge.jpg?v=1444744457000)
Das Jugendstrafrecht KANN angewendet werden. Aber sobald du 18 bist, ist erstmal das normale vorgesehen. Nur, wer entsprechende Begründungen vorlegt, kann beantragen, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Irgendwo muss man nunmal eine Grenze ziehen und dass diese fließend ist, ist gut gelöst.
Viel unsinniger ist es in die andere Richtung, man sollte bei Jugendlichen unter 14 gegebenenfalls ab Alter x von Fall zu Fall entscheiden, ob sie schon strafmündig sind.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Philippus1990/1450564115772_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1450564116000)
Viel unsinniger ist es in die andere Richtung, man sollte bei Jugendlichen unter 14 gegebenenfalls ab Alter x von Fall zu Fall entscheiden, ob sie schon strafmündig sind.
Stimmt. Jugendstrafrecht sollte grundsätzlich ab 12 Jahren gelten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Viel unsinniger ist es in die andere Richtung, man sollte bei Jugendlichen unter 14 gegebenenfalls ab Alter x von Fall zu Fall entscheiden, ob sie schon strafmündig sind.
Das ist aufgrund des §176 StGB nicht so einfach möglich. Denn wie wäre es denn dann rechtlich zu bewerten, wenn ein Kind sexuelle Handlungen an einem anderen Kind vornimmt ? Sind dann beide Kinder gleichzeitig Opfer und Täter und welches Rechsgut wird denn dann geschützt ?
Beim der Anwendung oder Nichtanwendung des Jugendstrafrecht geht es ja "nur" um die Strafhöhe.
Man könnte natürlich in beiden Fällen, die Altersgrenze herabsetzen, das ist aber beim §176 StGB politisch viel schwieriger umzusetzen als beim §19 StGB.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kappe619/1444744457_nmmslarge.jpg?v=1444744457000)
Das ist nicht einfach, aber unsere Gesetze sind ohnehin schon wahnsinnig kompliziert, dass man auch für sowas Lösungen finden kann. Mit Zusatzparagrafen usw. Dann wäre es noch komplizierter, aber darum kommen wir in Deutschland eh nicht drumrum. Man könnte neben dem Jugendstrafrecht ja auch noch ein weiteres einführen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ahzmandius/1568061598349_nmmslarge__0_0_2988_2988_bd5b724767d4081cac2fd5751355d93d.jpg?v=1568061598000)
Das Jugendstraft hat nichts damit zu tun, ob man für sein Handeln voll verantworlich ist oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Philippus1990/1450564115772_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1450564116000)
Doch, weil man wegen unterstellter Unreife mildere Strafen erhält.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ahzmandius/1568061598349_nmmslarge__0_0_2988_2988_bd5b724767d4081cac2fd5751355d93d.jpg?v=1568061598000)
Nein, wegen der mangelnden Verantwortung haben wir die Strafunmündigkeit bis 14.
Die Antwort dafür, warum wir das Jugendstrafrecht haben, hast du bereits in deiner Frage selbst gegeben...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DasPferdchen/1568735469747_nmmslarge__84_4_227_227_a55f033bb06b6dfc2b78a6c8a4d96e5e.png?v=1568735470000)
Ab 18 Jahren darf man wählen, alleine Auto fahren und hochprozentigen Alkohol kaufen. Aber die volle Verantwortung für sein Handeln soll man nicht übernehmen müssen? Das erscheint mir widersinnig.
da hast du Recht
das Hirn ist in der Regel erst ab 21 fertig entwickelt
da gerade Autos zu tödlichen Waffen werden können, wäre der Führerschein ab 21 logisch
dasselbe gilt für Alkohol
Es ist so, dass zwischen 18 und 21 Jahren entweder Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird, je nach Gutachten etc.