Ist Schule ein öffentliches Gebäude?

4 Antworten

In einer Schule hat die Schulleitung sogenanntes "Hausrecht" - ohne die Erlaubnis der Schulleitung darf sich niemand in die Schule begeben.

Allerdings muss dieses Hausrecht auch ausgesprochen werden, da Schulen im Normalfall keine "Betreten verboten" Schilder an den Türen haben.

Der Hausmeister, ein Lehrer oder sonstwer muss dann in Vertretung für die Schulleitung den Verweis aussprechen. Wird dem nicht Folge geleistet ist das dann direkt Hausfriedensbruch und ein Fall für Polizei und Gerichte.

Die Schüler aus einem anderen Land, werden das sicherlich mit einem Lehrer koordiniert haben.

Die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen auf den Filmen können allerdings verletzt werden, ohne das es jemand merkt. Da hilft nur ansprechen und aufzeigen.

Eine Schule ist ein öffentliches Gebäude, aber mit Einschränkung. Niemand,außer den Personen, die berechtigt sind, darf das Grundstück, oder das Schulgebäude betreten, etwa, um es sich einfach einmal anzusehen.

Kürzlich wurden von einer Firma Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, an der Strasse, die an einer Seite des Schulhofes liegt. Ein Arbeiter wollte die Toilette der Schule aufsuchen. Der Hausmeister sah den Mann, ging auf ihn zu und fragte, weshalb er den Schulhof betreten habe. Der Hausmeister machte diesem Mann klar, dass die Schultoiletten nicht von Leuten benutzt werden dürften, die überhaupt nichts mit dieser Schule zu tun haben, weder in den Schulpausen, noch während des Unterrichtes.

Daraufhin begab sich dieser Mann zur Toilette seiner Firma, die in etwas weiterer Entfernung aufgestellt worden war.

In Spanien z.B. sind Schulhöfe meist von einer hohen Mauer umgeben. Die Tore sind stets verschlossen. Wenn Personen aus triftigem Grund in der Schule etwas zu erledigen haben, müssen sie anklingeln. Erst dann öffnet der Hausmeister.So soll verhindert werden, dass Unbefugte dieses Gelände, bzw. das Schulgebäude betreten. Schließlich sollen sich die Schüler in einem geschützten Raum aufhalten können.

Wenn es sich um eine staatliche Schule handelt, ist das Schulgebäude ein öffentliches Gebäude. Jede Schule kann eine Hausordnung erlassen und regeln, wer das Schulgelände betreten darf, wobei Eltern und Angehörigen der Schüler der Zugang nicht einfach verwehrt werden kann. Wenn das Betreten nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Auch ich gehe ab und zu durch das Gebäude meiner alten Schule, was auch nicht weiter auffällt, da nach Unterrichtsende die Räume vom Abendgymnasium und der Volkshochschule genutzt werden und deswegen ohnehin ein ständiges Kommen und Gehen ist.

Nein eine Schule ist kein öffentliches Gebäude in dem Sinn.

Diese Schüler werden wohl vorher den Rektor um Erlaubnis gebeten haben. Und natürlich auch gesagt dass und wofür sie filmen möchten.