Abriss von Schuppen ohne Genehmigung?
Hallo, ich habe letztes Jahr von meinem Großvater ein Baugrundstück übernommen. Auf dem Grundstück befinden sich alte Schuppen, ca 100 Jahre alt, in einem sehr schlechten Zustand. Jetzt habe ich diese Woche Post von der Kreisverwaltung erhalten das keine Baugenehmigung vorliegt und auch nicht in Aussicht gestellt werden kann. Kann mir jemand sagen mit welcher Strafe ich in etwa rechnen kann und viel wichtiger in welchem Zeitraum ich sie abreisen muss? ( Abriss war eh geplant in ca 2 Jahren beim Neubau)
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Lese mal den Artikel speziell unter "Abrissverfügung":
https://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht
Das sollte Dir i.V.m. der Suche in Deiner Landesbauordnung weiterhelfen.
Eine Bußgeldandrohung wegen nicht genehmigter Errichtung würde ich - im Falle eines negativen Gesprächs am Montag beim Bauamt - auf jeden Fall widersprechen. Du bist Erbe und nicht Errichter. In diesem Fall hast Du Dich - auch angesichts der 100 Jahre Bestandsgebäude - auf die Richtigkeit des Baus verlassen.
Nachdem Du die Schuppen aber sowieso abreißen wirst, solltest Du hier einfach eine zeitlich aufschiebende Aufforderung daraus machen lassen.
Na denn man viel Glueck, - denn wenn Du Pech hast, schaltet sich die Denkmal-Schutzbehoerde ein, und zwingt Dich zur Erhaltung des alten Schuppens!
und viel wichtiger in welchem Zeitraum ich sie abreisen muss
Wichtige Fragen würde ich direkt mit den Personen klären, die dafür zuständig sind. Wenn Du Post von der Kreisverwaltung bekommen hast, dann ruf bei der Person an, die mit ihrer Telefonnummer im Briefkopf steht.
Hatte ich vor geht nur nicht am Wochenende. Hatte die Hoffnug jemand wüsste aus Erfahrungen fristen zum Abriss.