Abriss von Schuppen ohne Genehmigung?

3 Antworten

Na denn man viel Glueck, - denn wenn Du Pech hast, schaltet sich die Denkmal-Schutzbehoerde ein, und zwingt Dich zur Erhaltung des alten Schuppens!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lese mal den Artikel speziell unter "Abrissverfügung":

https://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht

Das sollte Dir i.V.m. der Suche in Deiner Landesbauordnung weiterhelfen.

Eine Bußgeldandrohung wegen nicht genehmigter Errichtung würde ich - im Falle eines negativen Gesprächs am Montag beim Bauamt - auf jeden Fall widersprechen. Du bist Erbe und nicht Errichter. In diesem Fall hast Du Dich - auch angesichts der 100 Jahre Bestandsgebäude - auf die Richtigkeit des Baus verlassen.

Nachdem Du die Schuppen aber sowieso abreißen wirst, solltest Du hier einfach eine zeitlich aufschiebende Aufforderung daraus machen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verträge gem. AGBG, VOB-Projekte aller Art, Durchsetzung

und viel wichtiger in welchem Zeitraum ich sie abreisen muss

Wichtige Fragen würde ich direkt mit den Personen klären, die dafür zuständig sind. Wenn Du Post von der Kreisverwaltung bekommen hast, dann ruf bei der Person an, die mit ihrer Telefonnummer im Briefkopf steht.


Kbrenner93 
Beitragsersteller
 02.11.2019, 16:03

Hatte ich vor geht nur nicht am Wochenende. Hatte die Hoffnug jemand wüsste aus Erfahrungen fristen zum Abriss.

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