Anschriftenänderung eines gemeinnützigen Vereins?

1 Antwort

Verlegung satzungsgemäßer Sitz des Vereins

Dazu ist eine durch Beschluss zu fassende Satzungsänderung erforderlich. Da Änderungen der Satzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister bedürfen, ist die Änderung über einen Notar beim Vereinsregister einzutragen.

Änderung Adresse des Vereins ohne Verlagerung des Vereinssitzes = Verwaltungssitz

Hier reicht eine schriftliche Mitteilung an das Vereinsregister sofern der Verwaltungssitz nicht in der Satzung verankert ist.

Ggf. kann als Geschäftsadresse (Verwaltungssitz) die Adresse eines anderen Vorstandsmitgliedes angegeben werden.

Der Verwaltungssitz und der Vereinssitz können voneinander abweichen.


BB2024  04.07.2024, 11:36

Ich habe zwei Fragen:

Wir haben vor kurzem einen neuen Verein gegründet und ihn in München angemeldet. Die Adresse des Vereins ist meine persönliche Adresse, aber sie enthält kein "c/o" in der Registrierung. Wie kann ich die Adresse aktualisieren, damit "c/o" in den Eintragungsunterlagen erscheint?

Welche Schritte muss ich nach der Eintragung des Vereins unternehmen, um beim Finanzamt eine Steuer-ID zu beantragen und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erhalten?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

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DerSchopenhauer  13.07.2024, 12:06
@BB2024

Eine c/o-Anschrift ist unter bestimmten Voraussetzungen im Handelsregister möglich - ob das auch für das Vereinsregister gilt, müsste man bei einem Notar nachfragen - dieser muß dann auch die Eintragung vornehmen lassen.

Die Beantragung der Gemeinnützigkeit erfolgt beim zuständigen Finanzamt (Finanzamt des Vereinssitzes) mit diesen Unterlagen:

  • Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuer bzw. auf Zuerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Satzung
  • Protokoll der Gründungsversammlung (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl)
  • Beitragsordnung bzw. Informationen zur Regelung der Mitgliederbeiträge (soweit nicht im Gründungsprotokoll enthalten)
  • Vereinsregisterauszug (oder, falls noch nicht eingetragen, Kopie des Antrags auf Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister)

Die Satzung muss die in der Anlage 1 zu § 60 AO (Abgabenordnung) bezeichneten Festlegungen WÖRTLICH enthalten. Dazu sollte man, vor der Beschlußfassung der MV, dem Finanzamt vorab eine Satzung zur Prüfung einreichen.

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DerSchopenhauer  13.07.2024, 12:16
@DerSchopenhauer

Ein als nicht als gemeinnütziger Verein anerkannter Verein muß jährlich eine Steuererklärung abgeben - bei der Erstabgabe erhält man auch eine Steuernummer. Ggf. kann man sich vorab eine Steuernummer zuteilen lassen.

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