Hallo. Ich habe bis Juni 2021 als Museumspädagoge freiberuflich gearbeitet, aber bin seit Oktober 2021 als Softwareentwickler festangestellt. Ich beschäftige mich gerade mit der Steuererklärung 2021 und hätte ein paar Fragen bezüglich der Nutzung der Betriebsausgabenpauschale:
1) Darf ich meine ehemalige freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit geltend machen, da sie weniger als 1/3 der Einnahmen für 2021 darstellt, obwohl sie vor dem Anfang des neuen Jobs als Entwickler aufgegeben wurde?
3) Da ich keine genaue Erklärung gefunden habe, was wird als wissenschaftliche Nebentätigkeit gemeint?
2) Da meine Arbeit als Museumspädagoge als umsatzsteuerfreie Lehrtätigkeit anerkannt ist, darf ich die Betriebsausgabenpauschale bis 614 Euro nutzen?
Danke im Voraus für die Antworte.