Kommt das ins Führungszeugnis wenn man 2 Straftaten hat im gleichen Jahr?
Einmal 40 Tagessätze Verleumdung und einmal 20 Tagessätze Beleidigung.
5 Antworten
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Auch diese werden eingetragen.
siehe § 3ff BZRG
https://dejure.org/gesetze/BZRG/3.html
Im Bundeszentralregister stehen alle Sachen drinne, mit der du schon mal aufgefallen bist.
Aber auch da gelten gewisse Fristen zur Löschung.
§§ 45,46 BZRG
https://dejure.org/gesetze/BZRG/45.html
https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html
Da du nun aber schon 2 Sachen hast, stehen die 10 Jahre im BZR
Im Führungszeugnis tauchen die nicht auf.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die hätten oben hin gehört, unten liest kein Sachkundiger mehr weiter.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So einfach ist das nicht (§ 32 (2) Nr. 5 letzter Halbsatz BZRG.
War es eine Verhandlung in der beide Taten abgeurteilt wurden, oder getrennte Verhandlungen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es kommt darauf an, z.B. darauf, ob es zwei separate Urteile gab oder nicht. Wenn ja, erscheinen beide Verurteilungen im Führungszeugnis.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gordiorbi/1473000720019_nmmslarge__411_9_1189_1189_8edb3d31f9d0df803805f903c3ad758b.jpg?v=1473000722000)
Da kommt alles rein was du für Konflikte mit dem Gesetz hattest.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Absoluter Blödsinn.
Es werden eingetragen Verurteilungen ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder ab 3 Monate Freiheitsstrafe.
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Ja. Das kann sich auch auf deine Arbeitsuche auswirken.
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In Zukunft mal öfter die Klappe halten wäre wohl angesagt. Ist doch lächerlich, wegen sowas vor Gericht zu stehen..
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Herr Schöffe, hier geht es um das Führungszeugnis, und nicht um das Bundeszentralregister.
Im Führungszeugnis steht eben nicht alles drin, sondern nur Verurteilungen mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe und/oder ab drei Monaten Freiheitsstrafe.
Der Eintrag im BZR hat für die Auskünfte in der freien Wirtschaft so gut wie keine Bedeutung.