Hallo, ich habe letztes Jahr von meinem Großvater ein Baugrundstück übernommen. Auf dem Grundstück befinden sich alte Schuppen, ca 100 Jahre alt, in einem sehr schlechten Zustand. Jetzt habe ich diese Woche Post von der Kreisverwaltung erhalten das keine Baugenehmigung vorliegt und auch nicht in Aussicht gestellt werden kann. Kann mir jemand sagen mit welcher Strafe ich in etwa rechnen kann und viel wichtiger in welchem Zeitraum ich sie abreisen muss? ( Abriss war eh geplant in ca 2 Jahren beim Neubau)

Vielen Dank im Voraus.