Mit einem Laden ohne Gaststättenlizenz ist man soweit ich weiß in Bayern an die Ladenöffnungszweitengesetze gebunden - gilt dies auch für die Eröffnungsfeier oder dürfte ich diese außerordentlich auf einen Sonntag legen?

Es handelt sich um ein Ladencafé, in dem durch die Klausel der „Sitzbagatelle“ auch Speisen und Getränke ausgegeben werden dürfen.