Nebenjob auch bei vollzeitbesch. Steuerfrei?
Hi, folgende Frage:
Wenn man Vollzeit arbeitet, sich dazu entscheidet, noch einen Job auf geringfügiger Basis (450€) anzunehmen - wird dieser dann mit dem vollzeitlohn verrechnet und versteuert oder gelten für den minijob weiterhin die selben Bestimmungen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeit, Recht, Ausbildung und Studium
Minijob ist Minijob. Es gelten die gleichen Bedingungen, egal ob Du nur den Minijob ausübst oder noch einen Voll- oder Teilzeitjob hast.
Der Minijob wird nicht zum Vollzeitjob gerechnet.
Ja da gilt auch wieder die Pauschalversteuerung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung