Nebenjob auch bei vollzeitbesch. Steuerfrei?

2 Antworten

Minijob ist Minijob. Es gelten die gleichen Bedingungen, egal ob Du nur den Minijob ausübst oder noch einen Voll- oder Teilzeitjob hast.

Der Minijob wird nicht zum Vollzeitjob gerechnet.

Ja da gilt auch wieder die Pauschalversteuerung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung