dem Eigentümer wurde von der Hausverwaltung zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung die Nebenkostenabrechnung für 2018 übersandt. Diese weist ein Guthaben für den Eigentümer aus. Die NK-Abrechnung wurde in der Eigentümerversammlung nicht genehmigt und muss neu erstellt werden. Die Hausverwaltung setzt die neuerliche a. o. Versammlung nicht an und will das (vorläufige) Guthaben aus der NK-Abrechnung auch nicht ausbezahlen. Im Teilungsvertrag steht: "Der Verwalter hat spätestens 6 Monat nach Ablauf des Kalenderjahres abzurechnen. Nachschüsse ssind mit Zugang der Abrechnung fällig."

Daraus schließe ich, dass auch Überzahlungen nach Zugang der Abrechnung auszuzahlen sind.

Wann ist dieses, noch nicht genehmigte, Guthaben auszuzahlen?