Pflicht dem Arbeitgeber einen Nebenjob zu melden?
Hallo,
muss ich meinem Arbeitgeber jede Form von Nebentätigkeit mitteilen?
Habe in unserem Tarifvertrag gerade folgenden Abschnitt gefunden, glaube das ist auch identisch mit der ganz normalen Gesetzeslage:
"Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber eine entgeltliche nebenberufliche Tätigkeit, die nicht nur gelegentlich ausgeübt wird, anzuzeigen. Sie sind zu einer nebenberuflichen Tätigkeit nur berechtigt, soweit Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dadurch nicht beeinträchtigt werden."
Ich hatte überlegt mir für 1-2 Monate wegen vorübergehenden finanziellen Engpässen noch was zu suchen, um ein paar Euro mehr zu verdienen, aber hab eigentlich wenig Lust da jetzt ein Fass aufzumachen.
Sonst würde ich das eher lassen, aber wie wäre das denn mit einmaligen Geschichten z.B. mal ein Wochenende bei einem Event aushelfen o.ä.?
Gibt es nicht auch sogenannte "Kurzfristige Beschäftigungen" oder so etwas, meint ihr das wäre meldepflichtig?
7 Antworten
Die Frage die sich hier eher stellt ist, darfst du diese Nebentätigkeit arbeitrechtlich betrachtet, überhaupt ausführen.
Nehmen wir mal an in deiner Hauptbeschäftigung arbeitest du 8 Stunden pro Tag. Dann darfst du einer Nebenbeschäftigung eh nicht nachgehen. Da du pro Tag nur 8 Stunden arbeiten darfst. In Ausnahmefällen mal 10 Stunden. Ausnahmefälle wären vorübergehender gesteigerter Arbeitsanfall im Betrieb. Ein finanzieller Engpass ist aber eher kein Ausnahmefall im Rechtssinne. Wenn deine regelmäßige, tägliche Arbeitszeit bereits 8 Stunden beträgt, wäre eine Nebenbeschäftigung eh rechtswidrig.
Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber angezeigt werden. Du darfst bspw. keine Nebenbeschäftigung in derselben Branche ausüben in der dein Hauptarbeitgeber tätig ist. Das wäre ein fristloser Kündigungsgrund.
Ebenso ist eine Nebenbeschäftigung im Urlaub nicht erlaubt. Der Urlaub ist zum Erholen da und dein Hauptarbeitgeber muss nicht hinnehmen dass du nicht erholt aus dem Urlaub zurückkommst. Eine Nebenbeschäftigung darf also deine Arbeitsleistung bei deinem Hauptarbeitgeber in keiner Weise beeinträchtigen sonst kann er was dagegen unternehmen.
Danke, ich arbeite 7,6 Std pro Tag bzw. 38 Stunden in der Woche mit Gleitzeit.
Wie sieht es am Wochenende aus, wenn es zB nur 1x ist oder so?
Vielleicht auch interessant für dich, Nebentätigkeiten werden mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet, also über 50% Abzüge.
steht doch eindeutig drin, längerfristig und wenn es die arbeit beeinträchtigt, muß man es melden.
nicht bei kurzfristiger arbeit
Das ist völlig normal. In Deinem Fall hast Du es gut, Du musst nur dauerhafte Nebentätigkeiten melden. Wenn Du am Wochenende mal auf einem Fest arbeitest, ist das nicht meldepflichtig.
Ich arbeite in einem Bereich, in dem es gerne Korruption gibt. Ich müsste da ein riesen Fass aufmachen, wenn ich ein Trinkgeld bei einer ehrenamtlichen Tätigkeitn bekommen würde.
Wenn Du nur mal an einem Wochenende was arbeiten willst, musst Du das nicht melden. Machst Du es regelmäßig, dann aber schon.
Wobei ich selbst jeden Nebenjob melden würde, da ich weiß, dass mein Arbeitgeber nichts dagegen hat, solange es sich nicht um die Konkurrenz handelt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich grundsätzlich alles dem Arbeitgeber melden. Warum auch nicht? Im Streitfall können Klauseln im Arbeitsvertrag auch durchaus dem Arbeitsrecht untergeordnet werden. "gelegentlich" ist hier nicht starr.