Komme ich ins Gefängnis (Betrug)?

Hallo, vor 2 Tagen hatte ich hier eine Frage gestellt zum Thema Betrug als Lovescammer. Vor 4 Jahren hab ich ein Typen kennen gelernt und ihn dann nach 2 Jahren quasi ausgenommen. Es ging um 1300€. Ich habe mich als Mädchen ausgegeben und von verschiedenen Instagram Accounts nach Geld gefragt (keine Drohung, keine Erpressung).

Vor 4 Jahren war das nicht so geplant dass ich das mache und ich bereue es auch und stehe zu meinen Fehler. Die Kripo war bei mir ich hab gleich alles zugegeben. Ich hab mich bei dem Geschädigten entschuldigt per Anruf und alles gebeichtet (Anruf Aufnahme liegt vor für die Polizei als Beweis der Entschuldigung). Ich habe gesagt ich zahle das Geld umgehend zurück. Da er im Urlaub ist, kann er mir erst später die Bankdaten geben.

Nächsten Dienstag habe ich bei der Polizei eine Vorladung und hab jetzt aber im Netz gesehen dass Einsicht und zugeben der Strafe nicht Strafmildernd sein muss.

Nun habe ich Angst ins Gefängnis zu kommen... Ich habe keine Vorstrafen außer dass ich 2012 mal geklaut habe im Supermarkt (entweder war ich da noch 17 oder schon 18 Jahre alt).

Ich gebe der Polizei auch ein Hinweis auf einer Dame die dem Geschädigten um 14000€ bestohlen hat bzw das Geld geliehen hat aber bis heute nicht zurück gezahlt hat.

Also, wie gesagt: ich hab außer dem klauen keine Vorstrafen und bin geständig. Wird Gefängnis auf mich zu kommen? Was meint ihr?

Ich zahle gerne eine Geldstrafe (hoffe sie ist nicht all zu hoch) oder mache Sozialstunden. Ich möchte aber nicht ins Gefängnis :(

Recht, Gefängnis, Strafe
Lärmbelästigung von Straße dämpfen?

Hallo Community,

ich bin vor ca. einem halben Jahr in einen Neubau gezogen. Ich wohne im vierten Stock und habe einen großen Südbalkon, der sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus betreten werden kann. Diese Seite der Wohnung ist fast gänzlich doppelt verglast worden und auch das Balkongeländer besteht aus Glas. Ca. 20 Meter vom Haus entfernt befindet sich eine stark befahrene, vierspurige Straße, die sich auch leider in Richtung vor meinem Balkon befindet.

Trotz verschlossener Balkontüren (und auch aller anderer Fenster in der Wohnung) ist der Lärm von der Straße ziemlich laut zu vernehmen, vor allem im Schlafzimmer. Ich bin schon mehrmals in der früh zwischen 6.00 Uhr - 7.00 Uhr, wenn die Nachtruhe in Deutschland endet, vom röhrenden Lärm der vorbeifahrenden Autos geweckt worden. Laut Dezibel Mess-App mit bis z. T. über 50 Db!

Es ist zum verzweifeln. Ohropax empfinde ich als sehr unangenehm und entferne sie unbewusst über Nacht, es hilft mir also nicht. Lärmschutz-Vorhänge sollen angeblich nur gegen hohe Frequenzen hilfreich sein (stimmt das?). Mein Schlafzimmer ist zudem kein leerer Raum in dem sich Schall problemlos verbreiten kann, ich habe einige Möbel darin stehen. Ich weiß nicht, was ich tun soll und daher wende ich mich an Euch, vllt. kennt jemand Rat? Mich würde außerdem interessieren, ob die Vermieter nicht in die Pflicht genommen werden können bei derartig hohen Lärmwerten oder ob dieser Lärm "normal" ist und zu erwarten war.

Und bitte, bevor es gleich heißt "selbst Schuld, wenn Du da hinziehst"... diese Wohnung konnte vor Bezug nicht begangen werden, da sie sich noch im Bau befand wie fast der gesamte Rest des Hauses. Stattdessen wurde eine vom Grundriss her gleiche Wohnung in den unteren Stockwerken gezeigt, in der es nicht so laut gewesen ist. Der Balkon durfte damals nicht begangen werden, da das Geländer noch nicht stand. Auch wäre es mir nicht in den Sinn gekommen, dass eine Wohnung im vierten Stock eines Neubaus derart viel Lärm bei doppelverglasten Fenstern durchlässt...

Bevor ich an einen Umzug denke, will ich alles sinnvolle probieren, um den Lärm zu dämpfen. Bitte helft mir! :(

Mietwohnung, Recht, Vermieter, Lärmbelästigung, Lärmschutz, Straße, Lärmdämmung
Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?

Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.

Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.

Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.

Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.

Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:

============ Weg
+---+  Auto
|   |
|   |  o Baum
+---+

+-----+  Ich
|     |
+-----+ 
============ Weg

Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).

Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".

Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?

Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.

Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?

Recht, parken, Parkplatz, Willkür, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Gefälschte Pokemon Karten auf Ebay erworben, was nun?

Hallo,

ich habe zusammen mit meinem Bruder Pokemon Karten auf Ebay erworben, es gab pro Auktion 1 Bild von der Karten (also auch keine Rückseite, da die Karten in einer Schutzhülle waren).

Heute kamen die Karten an und musste feststellen dass es sich um Plagiate handelt.

Der Verkäufer hat es weder mit gefälscht, noch Proxy gekennzeichnet - Verkäufer wurde auch sofort angeschrieben, aber im Fall der Fälle will ich mich nun absichern, was mein Recht ist. Ich kopiere mal den Text dieser Auktion hier rein:

Titel: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Beschreibung: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Zustandsbeschreibung: 

Altersbedingter Zustand mit Gebrauchsspuren, siehe Bilder die Bestandteil der Auktion sind!                                         

(Bild oder Bilder sind Bestandteil der Auktion, Farbabweichungen durch Foto -Blitzgerät ist möglich);

Alle Markennamen/Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers und dienen hier nur der eindeutigen Identifikation.

Der Verkauf ist von privat und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

(Sie bieten auf einen gebrauchten Artikel den ich mit besten Wissen und Gewissen beschrieben habe).

Vor dem bieten bitte die Zahlungs- und Versandoptionen durchlesen, diese sind Bestandteile der Auktion.

Falls Sie damit nicht einverstanden sind geben Sie bitte kein Gebot auf meine Auktion ab.

Danach kam nur noch wie viel der Versand kostet und dass es KEIN Paypal hat, nur Überweisung.

Kann ich hier etwas tun, falls der Verkäufer sich weigert den Artikel zurückzunehmen? Es waren ja doch 85€ für 12 Karten.....

Vielen Dank!

Recht, eBay, Rechte, Kleinanzeigen, eBay Betrug, Pokemonkarten, Käuferschutz ebay
Mahnbescheid trotz Zahlungswilligkeit?

Guten Tag,

ich versuche dies so einfach wie möglich zu erklären :

1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen

2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben

3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen

4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben

5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.

6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.

Insgesamt habe ich mich von Anfang an zahlungswillig gezeigt. Nun verstehe ich nicht, warum man trotzdem diese Schritte gegen mich eingeleitet hat. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen.

ich habe zuletzt an das Inkassobüro geschrieben :

"ich habe bereits die Mietverwaltung um eine Gesamtübersicht gebeten, habe diese auch nie erhalten und kann so auch nicht nachvollziehen was nun wo verrechnet wurde.

Deswegen bitte ich Sie mir die letzte Mahnung zukommen zu lassen.

Da diese schon mehrere Monate herliegt, muss es ja dann ersichtlich sein ob und was da angerechnet wurde.

Sobald ich diese habe, werde ich den offenen Betrag überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt."

Muss ich nun diese weiteren angefallenen Kosten für den Mahnbescheid zahlen ? Oder was genau kann ich hier noch tun.

Recht, Mahnbescheid
Mit Cannabis erwischt aber noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?

Hi, ich wurde vor ein paar Tagen mit etwas Cannabis von der Polizei erwischt und mache gerade meinen Führerschein. Im Moment nur Theorie (darf auch erst Fahrstunden nehmen wenn ich die Theorieprüfung bestanden habe). Ich habe den Zettel "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis" noch nicht im Bürgerbüro meiner Stadt abgegeben.

Nun meine etwas kompliziertere Frage:

Kann die Polizei sehen dass ich gerade meinen Führerschein mache oder eben nicht (da ich den Zettel noch nicht abgegeben habe), und werde ich dann erst zu einem äG (ärztlichen Gutachten) gebeten sobald ich den Zettel abgegeben habe oder kann sich die Führerscheinstelle auch so schon melden und bescheid wissen ohne dass ich den Zettel abgegeben habe. Eigentlich müsste mich die Behörde ja nicht "auf dem Schirm" haben. Nur meine Fahrschule. Aber das ist ja privat. (Bild von der Rückseite des Zettels lege ich bei)

(Die leeren Felder im Bild werden dann von der Behörde ausgefüllt).

Die Polizei hat mir gegenüber nichts erwähnt was mit meinem Führerschein zu tun hat. Sie haben auch nicht gefragt ob ich einen habe oder ihn gerade mache.

Mir ist klar, dass ich mit einem äG rechnen muss nur nicht wann, da ich eben nicht weiß ob dies von dem oben benannten Zettel abhängt den ich eben noch nicht abgegeben habe.

Ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal für Eure Antworten. LG

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Polizei, Recht, Führerschein, Autofahren, Cannabis, Fahrerlaubnis, Antrag stellen, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

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