zwangsvollstreckung?
Hallo,ich habe einen Zwangsvollstreckungsbescheid von einem Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt bekommen,da ich einen Bußgeldbescheid zu spät bzw.die Auslagen in Höhe von 3,50 Euro nicht bezahlt habe.Die Forderung des Gläubiger beträgt 25,00 Euro und die Kosten vom Gerichtsvollzieher betragen 35,65 Euro.
Kann ich gegen die Kosten des Gerichtsvollziehers Widerspruch einlegen? Ich finde diese Kosten sind unverhältnismäßig hoch angesetzt.
Vielen Dank für Eure Antwort
6 Antworten
Die legt der GV nicht einfach frei Schn... fest, sondern die werden auf Grundlage einer Gebührentabelle errechnet. Bei Kleinbeträgen sind sie manchmal auch im Verhältnis sehr hoch. Aber für die Dienstleistung des GV musst Du zahlen. Bei rechtzeitiger Zahlung der Originalforderung hätte er ja nicht aktiv werden müssen.
Was du "findest" spielt leider keine Rolle.
Ein Gerichtsvollzieher denkt sich die Gebühren ja nicht so einfach aus - sondern es gibt eine Gebührenordnung. Und wenn der Gerichtsvollzieher dir einen Bescheid persönlich zustellt, dann ist er damit ja eine ganze Zeit beschäftigt.
Sein Stundenlohn beträgt sicher so ziemlich den Betrag, die als Gebühr ausgewiesen ist.
Zahl das Geld - da kommst du ohnehin nicht raus und ansonsten wird das nur noch teurer und teurer.
Überlege dir doch mal, welchen Verwaltungsaufwand du verursachst!?
Da sind die Kosten völlig gerechtfertigt.
Nein, kannst du nicht. Die musst du bezahlen.
Nein, das kannst du nicht
Danke für die Antwort.In Prozentrechnung ist der GV nicht so patent.Die Auslagenpauschale nach KV 716 besagt 20% von der Forderung,also in meinem Fall von 25 Euro.Das sind bei mir 5,00 Euro.Im Bescheid werden 5,40 Euro ausgewiesen.Da kann man schon an der Richtigkeit zweifeln......