Ich bin immer noch verfolgt von diesem Thema! Zuerst meine individuellen Fakten:

  • seit 01.01.2013 werden Rundfunkbeiträge pro Haushalt erhoben
  • für mich mit der Konsequenz, von nun an zusätzlich auch für die beruflich veranlasste Nebenwohnung zu zahlen, obwohl ich als einzelne und jeweils einzige an Haupt- und Nebenwohnung gemeldete Person niemals an zwei Orten zeitgleich fernsehen konnte
  • dementsprechend hatte ich mit Hilfe eines 2013 in Umlauf befindlichen Musterschreibens widersprochen und unter Vorbehalt für beide Wohnungen gezahlt
  • 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass genau in diesem Fall nicht zu zahlen ist
  • leider keine Entscheidung des Bundesgerichtshof zu den bisher gezahlten Beiträgen
  • ich wurde dem Urteil folgend und auf Antrag seit 01.07.2018 von der Zahlung der Beiträge für die Nebenwohnung befreit
  • nun bin ich der Meinung, ich müsse die unter Vorbehalt gezahlten Beiträge zurück fordern können (ca. 1170,- €)
  • der "Beitragsservice" lehnt dies bisher ab

Nun meine Frage: Gibt es dazu schon anhängige Verfahren? ...oder gar Urteile?