Verdienen Anwälte so wenig Geld?
für eine komplette Verteidigung im Ermittlungsverfahren - er hat die Vorladung bei der Polizei abgesagt, dann Termin beim Anwalt, Akteneinsicht und darauf folgender Stellungnahme ( mehr als 1 Seite ) die er nachträglich noch geschrieben hat haben meine Eltern 240€ bezahlt.
150€ Grundgebühr Strafsachen, 20€ Auslagenpauschale und halt MwST und Kopierkosten -> 240€-
zieht man MwST und Kopierkosten ab, sind es noch 170€ die der Anwalt verdient hat. Weil das verdient er ja nicht.
Feste Kosten für die Kanzlei, Steuern und Sozialabgaben muss er dann ja auch noch zahlen. Und das sind doch bestimmt mehrere Stunden Arbeit ?
6 Antworten
Anwälte sind nicht grundsätzlich steinreich. Das ganze ist eine Mischkalkulation. Das Honorar ist normalerweise vom Streitwert abhängig.
Beispiel:
Er verklagt eine KFZ Versicherung. Sofern es sich um einen Totalschaden an einem Ferrari F40 handelt wird er ein vielfaches verdienen im Vergleich zu einer Unfallabwicklung wegen eines Kratzers an einem VW Polo.
In beiden Fällen muss er 2 oder 3 Briefchen schreiben, telefonieren und mit Pech sogar vor Gericht erscheinen. Die Aufwand ist identisch.
Wenn man jetzt ein Staranwalt ist der nur A-C Promis bei ihrer Scheidung "unterstützt" ... dann hast gewonnen. Wennst dich mit Fitnessstudioverträgen, Kratzern und Nachbarschaftsstreiterein rumschlägst ... wirst ned verhungern aber reich wirst auch nicht.
Ja, also man sagt so über den Daumen das Strafrech eher schwierig ist, wenn man nicht Hochkaräter oder Witschaftsstrafrecht macht, wo die Klienten extra zahlen. Pflichtverteidiger usw ist echt nicht einfach
Dafür gibt es eine Gebührenordnung.
Die Grundgebühr ist eine Rahmengebühr. Im Strafverfahren fällt sie nach Nr. 4100 VV-RVG in Höhe von 30 bis 300 € an. Die Mittelgebühr beträgt demnach 165 €, die abrechenbare Gebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt 132 €.
Grundgebühr (Kostenrecht) – WikipediaDarf ich Dich was ganz anderes fragen? Ich sehe, dass Du einen Link gepostet hast, bei dem Du den Text verändert hast - so dass "Grundgebühr (Kostenrecht) - Wikipedia" dort jetzt erscheint. Wie hast Du das gemacht? Darf ich Dir dafür eine Freundschaftsanfrage schicken?
Naja, er schreibt ja aucvh nur von der Grundgebühr, also hat eben nicht mehr stattgefunden.
Es ist leider so, dass Anwälte mit dem sehr interessanten und für die Gesellschaft sehr wichtigen Strafrecht nur sehr wenig Geld verdienen können, mit Familienrecht (Ehescheidungen!), Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht und dergleichen dagegen deutlich mehr.
Manche Anwälte übernehmen aus fachlichem Interesse Vertretungen im Strafrecht, aber können sich das finanziell nur erlauben, weil sie mit Arbeiten in anderen Rechtsgebieten gut verdienen.
Du kannst diesen einen Fall, bei dem dir ja ausrechnen konntest, dass er nicht viel verdient haben kann, nicht verallgemeinernd auf 'Anwälte' ausdehnen.
aber auf Verfahrens und Einstellungsgebühr hat er auch verzichtet, die normalerweise fällig wurde.
Meistens kostet es zwischen 500 - 700€