Abmahnung bekommen und folglich Kündigung nach Zugunfall?

10 Antworten

Gebe deiner Chefin doch irgendeine Art von Beweis. Ein entgleister Zug steht mit Sicherheit in der Zeitung und dann kannst du ja begründen, dass du zu spät warst.


manu8888 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 09:28

Ja sie weiß auch das das passiert ist aber sie sagt ich wäre nicht im Zug gewesen trotz Ticket

Wer soll dir denn diese Story glauben?

Ein Zug entgleist nicht mal einfach so und niemand bekommt es mit. Das hätte in sämtlichen Zeitungen gestanden!


manu8888 
Beitragsersteller
 20.11.2020, 09:27

Doch sie wusste es aber hat gesagt ich wäre nicht im Zug gewesen

satian  20.11.2020, 10:21
@manu8888
  • hat gesagt ich wäre nicht im Zug gewesen

Kannst du das Gegenteil beweisen - durch Zeugen z. B. ? Hast du ein Ticket (Einzel- oder Monatskarte)? Das wäre allein schon ein hinreichender Beweis.

Auch wenn bereits Abmahnungen vorliegen kann m. E. eine Kündigung nicht rechtswirksam darauf gestützt werden!

Denn dabei würde es sich (in diesem Fall) um eine verhaltensbedingte Kündigung handeln - und ein Zugunfall ist durch das eigene Verhalten nicht beeinflussbar, kann deshalb nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden.

Kündigungen durch den Arbeitgeber nach (mehreren) Abmahnungen bewegen sich immer auf einem äußerst schmalen Grat und beinhalten für ihn immer ein Risiko!

Sprich nochmal mit deiner Chefin, wenn's nicht hilft sofort zum Arbeitsgericht gehen (du brauchst vorerst keinen Anwalt und es entstehen dir auch keine Kosten).

Das Gericht wird i. d. R. die Kündigung nicht bestätigen und statt dessen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorschlagen.

Trotz allem würde ich dir empfehlen, deine Arbeitsmoral (häufiges zu spät kommen) für die Zukunft etwas zu überdenken, denn irgendwann lernt jeder Arbeitgeber mal, wie er sofort richtig reagieren kann/muß.

Auch, wenn der Unfall irgendwo dokumentiert wurde, wirst Du nicht viel machen können. Schließlich war es ja nicht das erste mal, dass Du zu spät gekommen bist.


Familiengerd  01.03.2022, 17:12
Schließlich war es ja nicht das erste mal, dass Du zu spät gekommen bist.

Das spielt in diesem Zusammenhang hier, wo es nicht um eine selbstverschuldete Verspätung geht, überhaupt keine Rolle!

Was hier viele schreiben ist einfach nur Quatsch.

Du als AN hast die Bringschuld für deine Arbeitsleistung.

Es spielt keine Rolle, ob ein Polizeieinsatz die Straße blockiert, ein Tornado deinen Zug entgleisen lässt, oder deine Karre explodiert ist - zumindest rechtlich nicht.

Natürlich kann dein AG wenn du ihm einen plausiblen Grund vorlegst aus Kulanz von einer Abmahnung/Kündigung absehen, aber rechtlich ist er dazu nicht gezwungen!

Gerade in deinem Fall, wo du ja selber die Tatsache zugibst schon mehrere Abmahnungen wegen zu spätem Arbeitsantritt erhalten zu haben, würde mich der entgleiste Zug als Chef auch 0 interessieren.

Dieser Wisch von der DB den hier viele empfehlen spielt keine Rolle.

Wäre das deine erste Verspätung gewesen hätte dein Chef garantiert (!) ein Auge zugedrückt.

Nimm die Kündigung hin und lerne aus deinen Fehlern.


verreisterNutzer  22.11.2020, 18:17

Da wäre ich mir in Deiner "parteiischen Aussage" mal nicht ganz so sicher , wenn es sich in diesem Fall strittig bis vors Arbeitsgericht zöge trotz vormaliger Abmahnungen zum Selben Grung in etwaig jeweils anderer Begründung für Verspätungen.

Familiengerd  01.03.2022, 17:10
Es spielt keine Rolle, ob ein Polizeieinsatz die Straße blockiert, ein Tornado deinen Zug entgleisen lässt, oder deine Karre explodiert ist - zumindest rechtlich nicht.

Das ist völliger Unsinn!

Wenn die Verspätung objektiv unverschuldet war (wie z.B. bei einem Zugunfall), dann darf dem Arbeitnehmer deswegen selbstverständlich kein Nachteil entstehen, und er darf arbeitsrechtlich nicht sanktioniert werden.

Natürlich kann dein AG wenn du ihm einen plausiblen Grund vorlegst aus Kulanz von einer Abmahnung/Kündigung absehen, aber rechtlich ist er dazu nicht gezwungen!

Auch das ist völliger Unsinn!

Eine Abmahnung oder gar Kündigung darf der Arbeitgeber nur aussprechen, wenn dem Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Das ist aber z.B. bei einer Verspätung, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat - z.B. wegen eines Zugunfalls - nicht der Fall.

Dieser Wisch von der DB den hier viele empfehlen spielt keine Rolle.

Schon wieder völliger Unsinn - aus oben genannten Gründen.

Dass der Fragesteller bereits mehrmals selbstverschuldet zu spät zur Arbeit erschienen ist, spielt in diesem Zusammenhang hier überhaupt keine Rolle!

würde mich der entgleiste Zug als Chef auch 0 interessieren

Dann ist es ja gut, dass Du kein Arbeitgeber gibt, auf solche kann man nämlich gut verzichten, die sich einen Dreck um Recht und Gesetz scheren!

Deine Antwort ist vom ersten bis zum letzten Satz arbeitsrechtlicher Blödsinn!

Geh zum nächsten Bahnschalter und lass dir das von der Bahn bestätigen. Unter Nennung des Datums und der Zugnummer (Ersatzweise Uhrzeit der Fahrt) lässt sich das problemlos nachhalten und die bahn stellt dir auch gerne den entsprechenden Nachweis aus. Alternativ kannst du die Bahn auch mit dem Anliegen anmailen.


Glibberkeks  20.11.2020, 09:35

Es geht hier nicht um zuspät kommen in der Schule, dem AG kann der Wisch von der DB egal sein.

Außerdem ist der OT schon mehrmals zuspät gekommen und hat deswegen sogar Abmahnugen erhalten, mich als Chef würde das der Nachweis der DB kein Stück interessieren.

Familiengerd  01.03.2022, 17:04
@Glibberkeks
dem AG kann der Wisch von der DB egal sein

Das ist völliger Unsinn!

Wenn die Verspätung objektiv unverschuldet war (wie z.B. bei einem Zugunfall), dann darf dem Arbeitnehmer deswegen selbstverständlich kein Nachteil entstehen, und er darf arbeitsrechtlich nicht sanktioniert werden.

mich als Chef würde das der Nachweis der DB kein Stück interessieren

Dann ist es ja gut, dass Du kein Arbeitgeber gibt, auf solche kann man nämlich gut verzichten, die sich einen Dreck um Recht und Gesetz scheren!