Hallo ,

Ich habe folgende Frage angenommen eine Person (A) wird per Haftbefehl gesucht wegen nicht Antritt des Jugendarrest. Jetzt stand zum 2. Mal sein Kontaktbeamter bei mir vor der Türe das 1. Mal alleine und das 2. Mal jetzt gerade mit einem Kollegen der die Durchsuchung auch ziemlich ernst meinte. Person A ist nicht bei mir gemeldet , dennoch hat der Beamte mir gesagt dass er mich observiert und scherzte sogar das er mich letztens am Fenster mit meiner Tochter gesehen hat.

In wie weit dürfen die Beamten meine Wohnung durchsuchen ?

Darf ein Beamter einfach mein Handy nehmen wenn es auf dem Bett liegt ?

Dürfen die Beamten auch eine Leiter mitbringen damit sie auf den Dachboden kommen ?

Kann ich sagen das ich nicht weiterhin damit belästigt werden möchte ?

Die Verhandlung war am 05.12.2019 und somit ist das Urteil 7 tage später rechtskräftig. Laut paragraph 87 des JGG verjährt die ganze Geschichte doch jetzt eh in ein paar Tagen , oder ist das doch nicht so ? ...suchen die Beamten deswegen so intensiv?