Polizei Lichthupe gegeben?
Mir ist innerorts ein Fahrzeug mit Fernlicht entgegen gekommen (hat mich auf jeden Fall brutal geblendet). Ich habe dann paar mal Lichthupe gegeben um den Fahrer darauf hinzuweisen. Beim vorbei fahren sah ich dass es ein Polizeiauto war... ^^ ich bin dann zügig weggefahren dabei sah ich sie hinter mir im Bahnhof wenden... sie haben weder Blaulicht noch irgendein Zeichen gegeben. Ich bin nicht weggerast sondern einfach weitergefahren...
Mein Kumpel der hinter mir fuhr, hatte den Streifenwagen dann im Nacken weiterhin mit Fernlicht. Er meinte die Polizei will sehen ob mehr als 2 im Auto sind... ist das rechtens?
kann was passieren? Ich hab ja den anderen nur gewarnt
3 Antworten
Das ist nicht rechtens. Die Polizei hat sich ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Regeln zu halten.
Oh. Falsch.
Lies dir den ganzen Absatz 1 durch.
Da steht nämlich ein kleiner Nachsatz:
soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Heißt Grundsätzlich: Natürlich muss sich die Polizei an die StVO halten. Sie sind davon lediglich befreit, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Wann wäre das z.B.?
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, hohe Sachwerte o.ä.
Auch die Polizei darf net wie die wilden rumdüsen. Gleiches gilt auch für die anderen Organisationen.
Und der §1 wird durch den §35 nicht ausgehebelt. Jeder muss sich immer so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Heißt: Fernlicht anhaben trotz Gegenverkehr: Natürlich ein No-Go, auch für die Polizei. Oder auch gerade für die Polizei, weil die sollten es besser wissen.
Genau so ist es. Hatte ich auch schon mal und habe dann meinen Innenspiegel sowie die beiden Außenspiegel verstellt. Allerdings so, dass sie sich dann selbst geblendet haben. War ja klar dass sie mich anhielten. Dumm war nur, mein Kumpel der mit bei mir im Auto saß ist Staatsanwalt und als die Herren dann kamen und mir einen Vortrag halten wollten, hatte ich nur gesagt, sorry aber ich musste die Spiegel so verstellen weil ich durch ihr Fernlicht nichts mehr gesehen habe. Für mich war es die einzige Möglichkeit wieder eine Sicht nach vorne zu bekommen. Als er einen Strafzettel ausstellen wollte fragte ich ihn nach seinem Namen und seinem Ausweis. Meine Frage wollte er nicht hören. Da ist mein Kumpel ausgestiegen und hat sich zu erkennen gegeben und erst da drehte der Polizist bei. Er meinte das wäre alles nur ein Missverständnis. Meinem Kumpel gegenüber hat er sich gleich ausgewiesen. Das letzte was ich dann mitbekommen habe war der Satz meines Kumpels zu dem Polizisten, Sie hören noch von mir. Hab aber nichts mehr davon gehört. Denke da gab es über den Dienstweg eine Klärung der Angelegenheit.
Alles gut, die haben Dich mit falsch eingestellten Scheinwerfern oder Fernlicht geblendet und waren somit auch eine Gefährdung für den Straßenverkehr. Dir wäre deswegen nichts passiert, selbst bei einer Kontrolle. Ich wäre da nicht geflüchtet.
Ist völlig legitim was du gemacht hast. Mach ich auch immer.
Wenn die Dich wirklich erwischen wollten, hätten die Dich auch erwischt und nicht deinem Kumpel hinterher gefahren.
§ 35 StVO widerlegt deine Antwort bereits im ersten Absatz.