Polizei Lichthupe gegeben?

3 Antworten

Das ist nicht rechtens. Die Polizei hat sich ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Regeln zu halten.


qmshot96  18.11.2020, 22:59

§ 35 StVO widerlegt deine Antwort bereits im ersten Absatz.

roboboy  18.11.2020, 23:06
@qmshot96

Oh. Falsch.

Lies dir den ganzen Absatz 1 durch.

Da steht nämlich ein kleiner Nachsatz:

 soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Heißt Grundsätzlich: Natürlich muss sich die Polizei an die StVO halten. Sie sind davon lediglich befreit, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wann wäre das z.B.?

Wenn Menschenleben in Gefahr sind, hohe Sachwerte o.ä.

Auch die Polizei darf net wie die wilden rumdüsen. Gleiches gilt auch für die anderen Organisationen.

Und der §1 wird durch den §35 nicht ausgehebelt. Jeder muss sich immer so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Heißt: Fernlicht anhaben trotz Gegenverkehr: Natürlich ein No-Go, auch für die Polizei. Oder auch gerade für die Polizei, weil die sollten es besser wissen.

verreisterNutzer  19.11.2020, 00:14
@roboboy

Genau so ist es. Hatte ich auch schon mal und habe dann meinen Innenspiegel sowie die beiden Außenspiegel verstellt. Allerdings so, dass sie sich dann selbst geblendet haben. War ja klar dass sie mich anhielten. Dumm war nur, mein Kumpel der mit bei mir im Auto saß ist Staatsanwalt und als die Herren dann kamen und mir einen Vortrag halten wollten, hatte ich nur gesagt, sorry aber ich musste die Spiegel so verstellen weil ich durch ihr Fernlicht nichts mehr gesehen habe. Für mich war es die einzige Möglichkeit wieder eine Sicht nach vorne zu bekommen. Als er einen Strafzettel ausstellen wollte fragte ich ihn nach seinem Namen und seinem Ausweis. Meine Frage wollte er nicht hören. Da ist mein Kumpel ausgestiegen und hat sich zu erkennen gegeben und erst da drehte der Polizist bei. Er meinte das wäre alles nur ein Missverständnis. Meinem Kumpel gegenüber hat er sich gleich ausgewiesen. Das letzte was ich dann mitbekommen habe war der Satz meines Kumpels zu dem Polizisten, Sie hören noch von mir. Hab aber nichts mehr davon gehört. Denke da gab es über den Dienstweg eine Klärung der Angelegenheit.

qmshot96  19.11.2020, 03:30
@roboboy

Und du kennst den Auftrag der hier im Sachverhalt erwähnten Beamten woher?

Richtig, gar nicht. Grundlos wird es nicht gewesen sein.
Und „um die Personenanzahl im Auto zu überprüfen“ ist es sicher auch nicht.

Alles gut, die haben Dich mit falsch eingestellten Scheinwerfern oder Fernlicht geblendet und waren somit auch eine Gefährdung für den Straßenverkehr. Dir wäre deswegen nichts passiert, selbst bei einer Kontrolle. Ich wäre da nicht geflüchtet.

Ist völlig legitim was du gemacht hast. Mach ich auch immer.


TomSchmidt1998 
Beitragsersteller
 18.11.2020, 22:56

Wegfahren oder Lichthupe 😂

Zanora  19.11.2020, 08:21
@TomSchmidt1998

Wenn die Dich wirklich erwischen wollten, hätten die Dich auch erwischt und nicht deinem Kumpel hinterher gefahren.