Gibt es Urteile zur Rückerstattung von zuviel gezahlten Rundfunkbeiträgen?
Ich bin immer noch verfolgt von diesem Thema! Zuerst meine individuellen Fakten:
- seit 01.01.2013 werden Rundfunkbeiträge pro Haushalt erhoben
- für mich mit der Konsequenz, von nun an zusätzlich auch für die beruflich veranlasste Nebenwohnung zu zahlen, obwohl ich als einzelne und jeweils einzige an Haupt- und Nebenwohnung gemeldete Person niemals an zwei Orten zeitgleich fernsehen konnte
- dementsprechend hatte ich mit Hilfe eines 2013 in Umlauf befindlichen Musterschreibens widersprochen und unter Vorbehalt für beide Wohnungen gezahlt
- 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass genau in diesem Fall nicht zu zahlen ist
- leider keine Entscheidung des Bundesgerichtshof zu den bisher gezahlten Beiträgen
- ich wurde dem Urteil folgend und auf Antrag seit 01.07.2018 von der Zahlung der Beiträge für die Nebenwohnung befreit
- nun bin ich der Meinung, ich müsse die unter Vorbehalt gezahlten Beiträge zurück fordern können (ca. 1170,- €)
- der "Beitragsservice" lehnt dies bisher ab
Nun meine Frage: Gibt es dazu schon anhängige Verfahren? ...oder gar Urteile?
1 Antwort
Erst die Richtigstellung: Es war nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Bundesverfassungsgericht, das die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Haupt- und die Nebenwohnung als verfassungswidrig angesehen hat. Die Freistellung von der Beitragspflicht hat der Beitragsservice dann ab dem Monat, in dem die Entscheidung erging, vorgenommen.
Inzwischen gibt es eine eigene Rechtsgrundlage in § 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für die Befreiung von Nebenwohnungen. Urteile zu deiner Problematik gibt es meines Wissens nicht.
Ob überhaupt ein Erstattungsanspruch für für die Zeit vor Juli 2018 besteht, ist sehr fraglich, da darüber im Urteil nichts steht. Im Übrigen scheitert die Erstattung der von dir gezahlten Rundfunkbeiträgen für die Zeit vor Juli 2018 vor allem daran, dass die Ansprüche nach meiner Meinung weitgehend verjährt sind. Da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, könntest du im Moment nur noch die Erstattung für die Zeit von 01/2017 bis 06/2018 fordern (315 €). Alle anderen Ansprüche wären verjährt. Das liegt vor allem daran, dass die Leistung unter Vorbehalt keine Relevanz bei der Zahlung von Abgaben hat.
Du kannst auch nicht deine aktuell geschuldeten Rundfunkbeiträge mit den bereits verjährten Erstattungsansprüchen aufrechnen. Das ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.