Verurteilung trotz Einstellung des Verfahrens?BtM?
Hallo,
ich wurde vor einigen Jahren(2012) mit einem Joint-Rest kontrolliert und es wurde Anzeige gestellt.
Das Verfahren wurde dann kurz darauf wegen zu geringer Menge wieder eingestellt.
In meiner Führerscheinakte steht jedoch dass ich mit Strafbefehl wegen BtM zu 600€ Geldstrafe verurteilt wurde.
Ist dieser Vorgang so richtig?
Aufgrund von eingestelltem Verfahren wurde ich doch nicht verurteilt, oder?!
Danke für Antworten,
Gruß Nameless
5 Antworten
Für mich stellt sich auch die Frage, wer hat die 600 € bezahlt, oder sind die noch auf?
Wurden da Daten und Akten vertauscht?
Dein Text lautete:
"In meiner Führerscheinakte steht jedoch dass ich mit Strafbefehl wegen BtM zu 600€ Geldstrafe verurteilt wurde."
Verurteilt ist verurteilt. Wenn es eingestellt wird, dann kommt es erst gar nicht zu einem Urteil.
werden beim Anwalt und bei Gericht nachfragen, musste keinen cent bezahlen und es wurde auch nicht weiter verfolgt
Das kann so eigentlich nicht sein.
Wende Dich an die Führerscheinstelle und frage dort nach welches Gericht den Strafbefehl erlassen hat und mit welchem Aktenzeichen. Dann kannst Du bei dem Gericht entsprechend nachfragen.
Hast du denn Strafe zahlen müssen ?
Wenn nein, solltest du dich mal drum kümmern das dieser Eintrag weg kommt. Das muss dann ja ein Irrtum sein.
Ein Anwalt könnte da helfen. Nur er bekommt Akteneinsicht.
Nein musste nichts zahlen. Bekam einen Brief mit der Mitteilung zur einstellung.
Gab es einen Freispruch oder wurde das Verfahren gegen Auflage einer Geldbuße eingestellt?
das ist ein großer Unterschied.
Die Führerscheinstelle wird auf beides reagieren
Den exakten Wortlaut aus dem Brief weiss ich nicht mehr, ist 8 Jahre her. Aber ich weiss definitiv, dass ich keinen cent zahlen musste und es auch sonst keine Auflagen gab. Es waren vermutlich nicht mal 0,01g reines THC was sie in dem Stummel gefunden haben können.
Das kann eigentlich nicht sein. Bliebe nur die Verwarnung mit Strafvorbehalt. Aber das solltest Du ja wissen. Ansonsten gehen mir die Ideen aus.
so war es aber, aufgrund dieser Aktion ging auch noch niemand an meinen Führerschein. Das war dann 1 Jahr später. Nun will ich ihn durch Mpu wiederbekommen und weil ich ne Akteneinsicht für die Vorbereitung brauche bin ich auf diesen Eintrag mit der verurteilung gestoßen.
Wenn du einen Strafbefehl erhalten hast, wurdest du ja nicht verurteilt....
Strafbefehl hab ich auch keinen bekommen. Nur die Nachricht zur einstellung des Verfahrens
Die Akte die bei der Führerscheinstelle liegt. Wenn man einen Führerschein besitzt oder mal einen hatte.
Es gab keine 600€ Strafe, Verfahren wurde ja eingestellt. Ich wurde auch sicher nur dieses eine Mal in dem Zeitraum "erwischt"