Muss ich auf einem leeren Parkplatz Platz sparend parken?
Ich habe eine Verwarnung bekommen, 10 Euro, weil ich "nicht Platz sparend geparkt" habe.
Nun ist der Parkplatz der Gemeinde aber ca. 400-500 Plätze groß und es parken darauf ca. 10 Autos, der Rest ist leer. Es kommen auch in dieser Jahreszeit keine weiteren Autos dazu.
Der Parkplatz hat keine Markierungen auf der Wiese, wie groß ein Stellplatz sein könnte und es gibt keine Schilder, auf denen eine bestimmte Parkweise (längs, quer) vorgeschrieben ist.
Ich parke also längs zum asphaltierten Weg, weil das Aussteigen da bequemer ist und die Schuhe bei Regenwetter nicht schmutzig macht. Andere parken quer zum Weg.
Tags drauf parke ich hinter einem Fahrzeug, das quer in der Wiese steht, wieder parallel zum Weg, und nütze dabei optimal den Platz hinter diesem Auto aus (neben dem Auto steht ein Baum, da ist also kein so langer Parkplatz wie das Auto daneben, ich würde nicht in der selben Richtung hinten dran passen, mein Heck würde in den Weg ragen). Also so:
============ Weg
+---+ Auto
| |
| | o Baum
+---+
+-----+ Ich
| |
+-----+
============ Weg
Okay, so in etwa, das andere Auto ist länger als meins (Kleinwagen).
Aber wieder ein Knöllchen - "nicht Platz sparend geparkt".
Gibt es eine Rechtsprechung für den Fall, wenn der ganze Parkplatz gähnend leer ist und nicht zu erwarten ist, daß er sich füllen wird, gegen §12 Abs. 6 StVO, daß man wie Sardinen parken muss, wenn doch genug Platz ist und unklar, wie die Stellplätze definiert sind?
Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen.
Es geht mir dabei nicht um die jetzt 20 Euro, es geht mir ums Prinzip - Anwalt?
6 Antworten
Also jetzt mal ganz ehrlich. Was gibt es denn da nicht zu verstehen? Wie ist das mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Beispiel eine 30er Zone ohne Zusatzbeschilderung für eine Zeitliche Beschränkung. Wann gilt diese? Ich glaube nach deiner Art die du hier aufkommen lässt denkst du sicherlich auch, an Sonn und Feiertagen sowie in der Nacht hat diese keine Gültigkeit. Du kannst es gerne probieren, nur wundere dich dann nicht wenn du weitere Post mit einer schönen Zahlungsanforderung bekommst.
Platzsparend parken bedeutet nicht, dass du dir einfach eine Richtung aussuchen kannst wie du parkst. Es muss immer gewährleistet sein, dass alle Fahrzeuge die auf diesen Platz passen, auch in geordneter Form ohne Probleme auch dort abgestellt werden können. Kleiner Tipp: Vielleicht suchst du nach einem anderen Parkplatz auf dem es Parkfelder mit Markierungen gibt. Dort aber bitte nur zwischen den zwei Streifen mit dem Fahrzeug parken die auch Parallel zum Fahrzeug zeigen. Nicht quer, dann stehst du nämlich auf der Fahrbahn.😉
Naja, für die 30er-Zone gibt es ja ein Schild, das ist logisch.
Auf dem Parkplatz gibt es aber kein Schild, wonach ich etwas zu beachten hätte.
Und wenn das nächste Auto 50m entfernt parkt, muss ich mich dann daneben parken, um Platz zu sparen?
Angenommen jemand beginnt dort eine schräge Parkweise, 2 Autos folgen diesem Muster, dann komme ich, parke daneben auch so - die 3 fahren dann weg und ich stehe alleine schräg da, wenn die Knöllchendame kommt. Warum ich nicht Platz sparend parke? Woran also orientieren?
Es muss immer gewährleistet sein, dass alle Fahrzeuge die auf diesen Platz passen, auch in geordneter Form ohne Probleme auch dort abgestellt werden können.
Ja, konnten sie. Sogar neben mir. Und auf den anderen leeren 4000m² Grasfläche
Ja. Das ist schon an der Grenze zur "Abzocke". Aber https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html macht da nun mal keinen Unterschied.
Es ist platzsparend zu parken
Würde mich auch ärgern. Aber juristisch ist da wohl wenig zu machen..
Ich habe es also 2x nicht verstanden, wie die sich das vorstellen, bei genügend Fläche Raum einzusparen. Daher frage ich jetzt ganz höflich dort nach...
Vielleicht habe ich auch der Dame vom GVD ein Erfolgserlebnis beschert...
Gegenfrage: Steht irgendwo, dass § 12 (6) StVO nur auf proppenvollen Parkplätzen gilt?
Letztes Jahr hab ich in gleicher Weise parkend keine Verwarnung bekommen
Ja, gut. Das ist leider das allerschwächste aller Argumente. Es wird eben nicht jeden Tag kontrolliert.
sorry, gehört unten zu deiner Anmerkung, dass du dir wünschst, das Ordnungsamt würde seine Forderung zurücknehmen.: wird es aber nicht machen. Aber sie senden dir einen Bußgeldbescheid, der ein wenig höher ist.
Du ziehst es in Erwägung, einen Anwalt einzuschalten, nur weil es dir "ums Prinzip" geht?! Zahl doch einfach 20€ und parke das nächste Mal einfach wie alle anderen auch... Was ist den so schwer daran?
Okay, das wäre nicht verhältnismäßig..
Aber es erscheint mir unlogisch, auf einem leeren Platz, so groß wie 2 Fußballfelder zwingend fast gar Blech an Blech zu parken, wenn genug Platz ist
Naja, ich frage jetzt ganz lieb, wie man auf dem fast leeren Parkplatz korrekt parken sollte, woran ich mich orientieren kann, wenn es keine Markierungen gibt.