Ins auto reingefahren?

5 Antworten

Ja der Augenzeuge reicht aus, und die Uhrzeit zu der der Unfall vorgefallen ist.

Der Zeuge ist neutral, seine Aussage wird hoch gewichtet.

Der Augenzeuge alleine würde nicht reichen. Aber du hast ja noch den Schaden am Auto und am anderen kann man sicherlich auch etwas feststellen. Da reichen schon mikroskopische Lack-Absplitterungen, um die Aussage des Zeugen zu belegen.

Die Polizei wird jetzt die Beweismittel aufnehmen und der Staatsanwalt ggf. wegen Fahrerflucht ermitteln. Wenn der Zeuge glaubwürdig ist, dann sollte er genügen, wenn die Schadensbilder an den Fahrzeugen zusammenpassen.

Wenn man an seinem Auto gar nichts sieht, dürfte man an Deinem auch wenig sehen!

Ich hatte auch mal auf der Arbeit an meinem Auto einen Zettel, dass der Fahrer mit dem und dem Kennzeichen an mein Auto gestoßen sei. Es war dunkel, und ich habe nichts gesehen. Fuhr zur Polizei. Ein Polizist nahm alles auf und sagte, man würde zu dem Verursacher fahren. An meinem Auto war nur ganz wenig und nur im Sonnenlicht zu sehen.

Trotzdem ging ich zum Anwalt, und ich bekam eine Entschädigung. Der Verursacher sagte der Polizei, er hätte wohl etwas gemerkt, aber an meine Kfz nichts gesehen. Sein Auto war schon älter und hatte jedoch dadurch so einige Macken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung