Was kann passieren?
Hallo ich bin 13 Jahre alt und heute wurde in der Schule mein Handy beschlagnahmt von der Polizei da ich verdächtigt werde da mir vor paar monaten kinderpornos mir gesendet wurde von einer 14 jährigen und ich hab sie nicht verbreitet und hab sie dann auch später gelöscht nachdem ich sie bekam aber sie hatten mir den richterlichen beschluss noch nicht gezeigt oder vielleicht haben die keinen was wird jetzt passieren und kann ich mein handy wieder bekommen ?
4 Antworten
Den Beschluss müssten die eigentlich zeigen kann aber sein das die den deinen Eltern oder Lehrern gezeigt haben.
Und das handy ist weg.
So lange es als Beweismittel benötigt wird, wirst Du es nicht wieder bekommen. Da Du noch nicht strafmündig bist, wird sich um Dich das Jugendamt kümmern.
mit deinen Eltern sprechen. Es handelt sich um eine schwere Straftat, selbst wenn du nicht strafmündig bist. Ggf. bekommen sie Probleme wg. der Aufsichtspflicht.... ich würde aber sagen es bleibt bei einem ernsten Gespräch.
Ich denke, dass da ein Gespräch mit einem Kinder-oder Jugendpsychologen stattfinden wird um zu schauen, ob Du Täter oder Opfer bist. Danach wird weiter entschieden.
Es ist ja die Frage, ob es sich um Täter oder Opfer handelt. Vielleicht auch nur potentielles Opfer.
Ich bin nicht der einzige viele wurden aus der schule beschuldigt und die handys wurden beschlagnahmt genau wie bei mir also das mädchen hat es mehreren aus der schule geschickt
Wenn es Dir nur geschickt wurde und Du nichts weiter gegeben hast, kann Dir nichts passieren. Ein Jugendpsychologe wird eventuell schauen, ob Du Schaden genommen hast.
das hatte ich an anderer stelle gefragt, aber was ich so mitbekommen habe sind alle empfänger solcher Bilder in Whatsapp Gruppen beschuldigte sofern sie es nicht gemeldet haben.
das mädchen aus unserer schule hat es mehreren leuten zugeschickt
Man kann nicht bestraft werden, ermittelt wird dennoch und es fliest in die Strafakte mit ein.... und diese wird bei Straftaten die dann ab 14 begangen werden durchaus relevant. Zumal könnten ja auch Schüler mit 14+ dabei sein. Gern auch vergessen wird der zivilrechtliche Teil... sofern jemand zu schaden kommt dabei ist schmerzensgeld denkbar.... und das muss ab der deliktfähigkeit ab 8 Jahre gezahlt werden (denke aber in dem Fall wird das nicht der Fall sein)
Eigentlich keins davon ist passiert da ich es ja nicht weitergeschickt hatte und die polizei auf mein handy nichts verdächtiges gefunden hatte bin ich gut davon gekommen
Wenn du es gelöscht hast ohne es weiter zu schicken ist ja alles gut. Nichts drauf, nichts verbreitet... der Empfang ist ja nicht strafbar. Alles richtig gemacht ;). Ist aber ein gutes Beispiel wie auch minderjährige sich schnell strafbar machen können heutzutage.
Unter 14 kann sich niemand strafbar machen! Zumindest nicht in Deutschland! Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass man erst mit 14 strafmündig wird.
siehe 2 antworten weiter oben. Man kann nicht bestraft werden, dennoch kann es letztendlich strafverschräfend beim nächsten mal werden sobald man 14 ist, denn es kommt in die Strafakte.
Wäre es möglich das ich dadurch eine Geldstrafe bekommen würde ?
Nein! Da Du noch keine 14 bist, bekommst Du keine Strafe, auch keine Geldstrafe. Wer soll die denn auch bezahlen, da Du ja wohl kaum selber Geld verdienst.
Noch einmal: Der Mensch ist erst ab 14 strafmündig. Das ist nun mal so vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
genau, du wirst gar nicht bestraft.... es kommt allerdings in die Akte... wenn du mit 14 oder älter Straftaten begehst kann sich das strafverschärfend auswirken.
Würde hoffentlich nicht passieren wieder da ich bei der sache hier nicht wusstd welche Konsequenzen auf mich zukommen würden
Ich würde das jetzt auch nicht überdramatisieren. Es ist gut dass du gesehen hast dass dinge Konsequenzen haben können... ein Warnschuss den viele erst bekommen wenn es dann auch wirklich Konsequenzen hat. Drück dir die Daumen dass du dein Handy zeitnah wieder bekommst. Evt. kannst du mit der Polizei zusammenarbeiten (einfach mal anbieten) und ihnen zeigen dass die Bilder nicht drauf sind. Könnte sein dass sie das Beweismittel dann schneller freigeben.
du bist noch keine 14... strafrechtlich wird also nichts passieren (das Jugendamt wird aber mit deinen Eltern sprechen). Das Handy ist weg..... das bleibt bis mind. nach dem prozessen (der beteidigten über 14) Beweismittel und bis es wieder freigegeben wird ist es hoffnungslos veraltet.
Wenn du nur als Zeuge und nicht als beschuldigter geführt wirst steht dir ggf. Schadensersatz zu.
Dein Spielzeug bekommst du evtl. wieder, nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind und es nicht als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren benötigt wird.
und was wird das jugendamt machen ?