Wer muss in dem Fall Unterhalt für das Kind zahlen?
Eine Frau verheiratet geht ihrem Ehemann fremd und wird schwanger und bekommt das Kind. Der Ehemann verzeiht ihr und lässt sich nicht scheiden.
6 Antworten
Der Ehemann ist der rechtliche Vater und zahlt im Zuge des Familienunterhaltes. Genau wie seine bei ihm lebende Ehefrau. Niemand ist geschieden, gesetzlich ist er der Vater des Kindes. Wer der biologische Vater ist ist irrelevant in dem Fall.
Der Ehemann und die Mutter sind für die Unterhalt zuständig.Rechtlich ist der Ehemann der Vater.
Wird durch einen Vaterschaftstest nachgewiesen, dass der Ehemann nicht der leibliche Vater ist, so muss der Erzeuge Unterhalt zahlen.
Soweit ich weiß muss die Person zahlen, bei der das Kind nicht wohnt.
Na der das Kind erzeugt hat zahlt Unterhalt, denke ich mal.
Schön wär’s. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html
Und danach ist der verheiratete Ehemann der rechtliche Vater. Ist ein hoffnungslos veraltetes Gesetz aus einer Zeit als es Abstammungstests noch nicht gab.
Das Kind wird ja ehelich geboren, also zahlt der Ehemann, auch wenn er nicht der leibliche Vater des Kindes ist.
Er kann aber innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis die Vaterschaft vorm Amtsgericht anfechten.