Wie üblich ist es dass man vor den Kassen schon des Diebstahls beschuldigt wird?
Hallo, ich war vor einer Woche im Rewe einkaufen und habe alle Artikel in meinen Schulranzen gelegt und diesen zugemacht. Auf dem Weg zur Kasse, nur 3 Meter entfernt, wurde ich vom Ladendetektiv aufgehalten und dieser führte mich ins Büro. Bis jetzt habe ich mir noch nichts gedacht und dachte dass es eine Verwechslung ist. Im Büro sollte ich dann alles auspacken und mir wurde Diebstahl vorgeworfen nach Erklärung wurde mir geglaubt und ich durfte bezahlen gehen. Bis heute wusste ich nicht dass es falsch ist mit eigenen Taschen einkaufen zu gehen. Wie üblich ist es dass man vor den Kassen schon des Diebstahls beschuldigt wird?
3 Antworten
Waren dürfen im Laden nicht in eigene geschlossene Taschen gelegt werden. Hast Du schon mal was von einem Einkaufskorb gehört? Wegen Corona ist man sogar verpflichtet Korb oder Wagen zu nutzen. Aber die Diebstahlsabsicht wird erst dann bewiesen, wenn einer an der Kasse vorbei marschiert und sich entfernen will ohne zu bezahlen, da du noch im Laden warst, hat er wohl zu früh zugeschnappt. Unprofessionell. Er müsste das wissen.
Somit dürfte es keine rechtlichen Konsequenzen haben.
Hatte es glücklicherweise auch so nicht. Abgesehen davon dass ich seit einer Woche ein schlechtes Gewissen hab, weil ich seit Jahren nach der Schule mit Schulranzen einkaufen gehe.
"Waren dürfen im Laden nicht in eigene geschlossene Taschen gelegt werden."
Steile These, dafür hätte ich gerne einmal eine gesetzlich gedeckte Grundlage.
Stecke ich mir eine Tüte Sosse in die Hosentasche, weil ich mit anderen Waren händisch überladen bin und stelle die Sosse an der Kasse auf das Band, dann habe ich (und vor allem niemand anderes), mir etwas vorzuwerfen. Vor allem dann nicht, wenn ich eine Tat nach §242 StGB gar nicht geplant hatte.
Der Ladendetektiv hätte hier wirklich lieber noch etwas warten sollen. Hoffentlich war er wenigstens diskret und die Aktion hat niemand mitbekommen, ansonsten würde ich über eine Anzeige wegen §186 (Üble Nachrede) nachdenken.
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Steile These, dafür hätte ich gerne einmal eine gesetzlich gedeckte Grundlage.
Ständige Rechtsprechung und allgemeine Meinung.
Das ist was mich auch die ganze Zeit ärgert. (Das er nicht einfach hinter der Kasse gewartet hat.)
Hallo, ich war vor einer Woche im Rewe einkaufen und habe alle Artikel in meinen Schulranzen gelegt und diesen zugemacht
Tatbestand des Diebstahls erfüllt. Dass das Nachfragen auslöst, ist nicht unüblich.
Tatbestand des Diebstahls erfüllt.
Nein. Ein Diebstahl gilt erst dann als vollzogen, wenn die Ware den Einflussbereich des rechtmäßigen Eigentümers verlassen hat. Dazu hätte er in dem Fall den Markt verlassen müssen.
Hätte er direkt an der Gemüsetheke zwei Tomaten gegessen (um zu probieren, wie lecker die sind), wäre es Diebstahl gewesen. Auf die Tomaten hat der Markt keinen Zugriff mehr.
Zum Versuch: Dazu hätte man astrein nachweisen müssen, dass er vorgehabt hätte, den Laden ohne zu bezahlen zu verlassen. Ein Verdacht reicht da nicht.
Dass das Nachfragen auslöst, ist nicht unüblich.
Das stimmt allerdings, aber Detektive begeben sich da auf dünnes Eis und werden von einem guten Anwalt in solchen Fällen in ihre Einzelteile zerlegt.
Nein. Ein Diebstahl gilt erst dann als vollzogen, wenn die Ware den Einflussbereich des rechtmäßigen Eigentümers verlassen hat. Dazu hätte er in dem Fall den Markt verlassen müssen.
Falsch. Gewahrsamsenklave.
Ich verstehe warum es Diebstahl ist, meine Frage ist aber wie üblich es ist vor den Kassen beschuldigt zu werden.
Das habe ich mir auch gedacht.