Frage zum Verkauf bei Nießbrauchrecht?

4 Antworten

Wenn das Nießbrauchrecht auch im Grundbuch eingetragen ist, bleibt es daran kleben. Ein Erwerber wird sich also strikt daran halten müssen.

Ein möglicher Interessent wird also beurteilen, inwieweit ihn das noch auf dem Grundstück bzw. der Immobilie lastende Recht tatsächlich beeinträchtigt und wieviel diese Beeinträchtigung in Euro beziffert werden kann. Dementsprechend günstiger wird der Kaufpreis ausfallen.

Wenn der Nießbraucher von sich aus auf einen Teil seiner Rechte verzichtet, kann das durchaus notariell vereinbart werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

NorriMichlson 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 16:29

nein nein ich glaube sie verstehn das falsch, ich meine, dass der eigentümer auf das recht verzichtet, die immobilie verkaufen zu dürfen

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bwhoch2  03.08.2021, 16:38
@NorriMichlson

Natürlich kann der Eigentümer auf das Recht, die Immobilie verkaufen zu dürfen, auch verzichten. Aber warum sollte er das?

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NorriMichlson 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 16:45
@bwhoch2

wenn man etwas sehr jung übersrieben bekommt z.B. da kann ja drinstehen was will, es ist ja nicht so als würde man mit 6 jahren verstehen, was da gerade passiert, abgesehn davon ist man ja eh nicht egschäftsfähig. Also wenn sowas der fall wäre und man nicht verkaufen darf, dann muss man irgendwann für sachen wie zb einen neuen dachstuhl blechen wenn der alte kaputt ist, wahrscheinlich noch für andere größere sachen und mann kommt nicht mal aus der sache raus weil mann ja anders nicht darauf verzichten kann eigentümer zu sein?

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bwhoch2  03.08.2021, 17:08
@NorriMichlson

Angenommen, Kind erhält also vom Vater im eigenen Alter von 6 Jahren eine Immobilie überschrieben, während Vater das Niesbrauchrecht behält, also mit seiner Familie drin wohnt. Auf Geld schaut er nie und so geht es immer gerade mal so um.

Nun ist Kind irgendwann volljährig und in der Zwischenzeit ist das Dach so marode, dass nur eine vollständige Dachsanierung das Haus retten wird. Also kommt Vater zu Kind und bittet um ein neues Dach. Kind sagt aber, "tut mir leid, ich habe kein Geld dafür".

Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Dach wird nicht saniert, Wasser dringt in großem Umfang ein, das Haus verfällt, wird unbewohnbar und ist letztlich nur noch eine abrissreife Ruine. Der Vater hat nichts mehr von seinem Nießbrauchsrecht und das Eigentum des Kindes beträgt nur noch Grundstückswert abzüglich Abbruchkosten.
  2. Kind will das unter 1. beschriebene Szenario nicht hin nehmen und weil es kein Geld hat, geht es zur Bank, um eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen. Die Bank ist gegen Eintragung einer Grundschuld auf das Haus bereit, einen ausreichend hohen Kredit zu geben. Das Dach kann saniert bzw. erneuert werden und das Haus ist gerettet. Kind muss nach und nach die Schulden abtragen, hat dafür aber den wieder hohen Wert des Hauses gerettet.
  3. Wie unter 2., aber Kind hat nicht das Geld, um den Kredit zu bedienen. Es wird sich an den Vater wenden und ihm sagen: "Dach kaputt, bald Haus kaputt, Du musst ausziehen, sonst bekommst Du nasse Füße. Kein Geld für Dach, kein Geld für Kredit. Lieber Papa, bitte zahle Du den Kredit oder hilf mir dabei." Was würde er Vater bzw. auch anderer Nießbraucher machen?
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darf man als eigentümer einer immobilie diese verkaufen ohne die zustimmung des nießbrauchers,

Ja

und darf man dieses recht z.B. in einem notariellen vertrage, wie es ja bei der übergabe üblich ist, unterbinden

Ja, wenn der Nießbraucher damit einverstanden ist.

Ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück kann ohne die Zustimmung des Nießbrauchberechtigten verkauft werden.

Der Erwerber übernimmt das Recht als Belastung, soweit der Berechtigte nicht, z.B. gegen Entschädigung, einer Löschung zustimmt.

Der Nießbrauch kann insoweit wertmindernd sein und einen Verkauf erschweren.


NorriMichlson 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 16:26

das mit der wertminderung ist mir bewusst, aber kann bei vertragsabschluss, also wenn der nießbrauch zwischen besitzer und nießbraucher vereinbart wird irgendetwas in den vertrag aufgenommen werden, dass den eigentümer einschränkt, die immobilie zu verkaufen?

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schelm1  03.08.2021, 16:29
@NorriMichlson

Selbstverständlich könnte eine solche Vereinbarung bestehen, entspricht aber in keiner Weise der Lebenserfahrung.

Das Recht des Nießbrauchberechtigten ist aufgrund der Eintragung im Grundbuch geschützt; sein Eigentumsrecht hat er im Regelfall dagegen aufgegeben - dies gilt auch für Veräußerungen durch den Eigentümer, die seinen Nießbrauch nicht beeinträchtigen.

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NorriMichlson 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 16:32
@schelm1

das ist ja sau blöd, wie wird man denn dann so eine immobilie los, ich wäre ja als eigetümer verpflichtet außergewöhnliche kosten zu tragen und komm aus der nummer auch gar nicht raus, weil ich ja gar nicht verkaufen könnte.

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schelm1  03.08.2021, 16:34
@NorriMichlson

Die Verpflichtung zu Kostentragung wird im Nießbrauchrechtsvertrag vernünftig geregelt.

Der Kaufpreis leidet nur bedingt unter dem Nießbrauchrecht, vor allem dann, wenn das Recht sich absehbar dem Ende zuneigt (Löschbar mit Todesnachweis des Begünstigten).

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Eine solche Vereinbarung wäre sittenwidrig, wenn sie nicht zeitlich beschränkt wäre. Entsprechend sollte man eine solche Regelung genau vom Notar prüfen lassen.


NorriMichlson 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 17:02

danke, das dachte ich mir auch, man ist ja schließlich eigentümer an der sache, ich dachte mir, dass man sowas nicht wirklich einschränken kann, aber ich bin absolut unerfahren was recht angeht

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