Kann oder darf der Vermieter die Schufa-Auskunft nach einer Wohnungszusage erneut und unbegrenzt abfragen?
In einem Fall einer titulierten Negativ-Eintragung (keine Abgabe der Vermögensauskunft) bei der Schufa von der man 2 Jahre nichts hörte, wird eine Wohnungssuche in ein schlechtes Licht gerückt.
Der Eintrag wird bei nicht-begleichen 30 Jahre bestehen bleiben (weil tituliert).
- Man könne nun Lügen und behaupten man zahle diese Schulden ab und sie seinen bald abbezahlt. Doch wenn der Vermieter die Bonität erneut abruft, wäre das ein SEHR schlechtes Zeichen, wenn das noch drin steht. Wie lange und wie oft kann denn der Vermieter die Bonität mit der schufa-Nummer abrufen?
- Man könne natürlich alles bezahlen und gut ist. Aber die Zeit drängt etwas.
- Oder man versucht es mit Worten und versichert durch Einkommensnachweise die gegebene Zahlungsfähigkeit und hofft, dass die Bewertung der Schufa beim Vermieter nicht besonders gewichtet wird.
3 Antworten
Der Vermieter könnte es häufiger abrufen, er darf es aber nicht, weil er genau genommen jedes mal eine Einwilligung bräuchte. Jedoch gibt es einige andere legale Möglichkeiten, die Bonität einer Person zu ermitteln, wo man keine Einwilligung braucht. Der Vermieter muss also nicht unbedingt die Schufa abgefragt haben. Ich als Vermieter nutze diese Prüfungen auch regelmäßig bei Neuvermietung.
Wenn der Vermieter bereits eine Wohnungszusage gegeben hat, dann ist vielleicht bereits ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, von dem der Vermieter nicht mehr zurück treten kann. Problem abei ist nur, ob das Gesagte beweisbar ist und ob es wirklich als Vertragschluss gewertet werden kann.
Schulden zu haben ist nicht zwingend immer ein Hindernis, die Wohnung zu bekommen. Letztlich will der Vermieter nur das Risiko abschätzen, ob die Mietzahlung ausbleiben könnte wegen Zahlungsschwierigkeiten. Deshalb macht es durchaus Sinn, offen über die Situation zu sprechen, um den Vermieter zu überzeugen, dass man seine Finanzen im Griff hat und allen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere der Miete, nachkommt.
Theoretisch kann Dich der Mieter so oft, wie er will nach einer Schufa-Auskunft fragen, bis der Mietvertrag unterzeichnet ist. Was will er danach noch damit?
Welche Schufa Nummer? Die Referenznummer bei der Schufaauskunft? Da ist die Auskunft statisch. Wenn er aktuelle Daten haben möchte, muss er entweder selbst Mitglied bei der Schufa sein und das abrufen oder von Dir eine neue Auskunft verlangen. Die Du ihm aber nicht geben musst.
man kann aber mittels des Verifizierungs-Codes, ich habs ja getestet, etwas erweiterte infos online abrufen.....z.b.
- eben das was oben steht "keine abgabe..."
- die gemeldete Kontonummer,
- datum des ereignisses,
- welche kategorie (Service>Privatinsolvenz>Schuldnerverzeichnisdaten)
Die Frage ist halt nur wie oft kann man das Abrufen? Etwas für immer so lange der Eintrag steht? Das heißt jeder der den Code hat kann diese Infos abrufen?`oh my gosh....HALT 60 Tage...lese ich gerade