Erdaushub direkt neben dem Wohnhaus bis unter das Niveau der Bodenplatte durch den Nachbarn, an wen wenden?
Ein Bekannter besitzt ein Einfamilienhaus in Hanglage, z.T. in den Hang hinein gebaut. Sein Haus steht 1 m von der Grundstückgrenze entfernt, am Haus befindet sich eine Natursteinmauer als Stütze. Der Nachbar hat nun direkt an der Mauer entlang ca. 1 m tief steil ausgegraben. Die Natursteinmauer steht nun auf einem unbefestigten "Steilhang" aus lockerem Boden. Erste Steine sind schon heraus gebrochen. Die Mauer droht komplett abzurutschen. Der Erdaushub könnte sogar bis unter das Niveau der Bodenplatte erfolgt sein. Bauamt sagt, es wäre ein privates Problem. Stimmt das?
3 Antworten
Einstweilige Verfügung, Baustopp, da Leib und Leben in Gefahr sind. Fundamentbruch droht. Geht nur durch wieder anfüllen der Baugrube, und dann Spundwände einschlagen. Der Nachbar ist sowieso Schadenersatzpflichtig, wenn schon Teile abgerutscht sind, dann muss er auf seine Kosten die Wand wieder herstellen.
gehe lieber zum Fachanwalt damit
Der Jurist ist dran, also bleibt nur ein Baustopp per Gericht, das geht oft in Minuten.
Beim Anwalt liegt es schon, weil auch im weiteren Verlauf des Grundstückes sogar Grundstücksteile meines Bekannten mit abgetragen wurden. Der Anwalt hat den Nachbarn angeschrieben, erfolglos, da die Baumaßnahmen weiter laufen.