Schreckschusswaffe im Auto mitführen?
Was würde passieren, wenn die Polizei das bei einer Kontrolle sieht? Wird man dann erstmal aus dem Auto gezogen?
und was hätte man strafrechtlich zu befürchten
3 Antworten
Für den Fall, dass Sie keinen „Kleinen Waffenschein“ besitzen und trotzdem eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Kennzeichen PTB im Kreis führen, begehen Sie eine Straftat nach dem Waffengesetz und Sie müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Außerdem droht die Einziehung der Waffe.
Aber die werden dich nicht aus dem Auto "ziehen". Im Schlimmsten Fall wirst du mit Blick in eine andere Waffe, die nicht nur einen "Schreck" auslöst, sondern 9mm, aus dem Auto "gebeten".
Geht die Post ab. Zuerst wirst du mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegen. Dann wird je nach deinem Verhalten entschieden was passiert.
Nee, die werden dich durchsuchen und wenn sie nichts finden, bleibt alles ruhig. Wir sind ja nicht in den USA, wo erst geschossen und dann gefragt wird ;-)
Wobei man wahrscheinlich gefesselt durchsucht wird ;) ich meinte mit übertreib nicht den Knast
Wobei man wahrscheinlich gefesselt durchsucht wird
Ich glaube, nicht mal das. Wenn du kooperierst.
Na ich weiß ja nicht, wenn sie ohne Vorwarnung ne Waffe entdecken machst du erstmal gar nichts. Da hast du wahrscheinlich nicht mal die Chance zu kooperieren
Naja, die Beamten sind ja jetzt auch nicht doof. Eine Schreckschuss erkennt man schon gut. Und wenn sie deine (leeren) Hände sehen, dann eskalieren sie auch nicht sinnlos. Immerhin kann es ja sein, dass du zum Mitführen berechtigt bist.
Wenn du einen kleinen Waffenschein hast, ist das kein Problem.
Ansonsten hat Du eine Strafanzeige zu befürchten.
Ja aber wenn sie erstmal ohne Ankündigung eine Waffe sehen?
Solange Du sie nicht in der Hand hast, sehe ich da kein Problem. Die Polizisten werden sie dann vorsichtig in die Hand nehmen, feststellen ob es keine echte Schusswaffe ist und Dich dann fragen ob Du einen Kleinen Waffenschein besitzt.
Falls Du keinen hast, ziehen sie die Waffe ein und Du kriegst ne Anzeige.
Dann bleibst du sehr schnell sehr ruhig im Auto sitzen. In dem Moment blickst du links und rechts jeweils in die Mündung einer Dienstwaffe. Dann wird es sehr laut
Dann würde ich ganz schnell danach greifen und mich damit zum Polizisten drehen. Somit zeigst du, dass du seine Zeit nicht verschwenden möchtest.
Hallo,
wenn du schreibst "mitführst" und das im waffenrechlichen Sinn von *führen* meinst, also die Waffe in einem unverschlossen Behältnis im Auto bewahrst, oder gar am Körper trägst, dann begehst du eine Straftat. Außer du hast einen kleinen Waffenschein.
Wenn du die Waffe in einem verschlossenen Behältnis (Kulturbeutel mit Vorhängeschloss am Reißverschluss reicht im Prinzip), ohne Munition IN der Waffe *transportierst* dann hast du nichts zu befürchten
Beste Grüße
Michael
Und dann?